Seezugang gibt es nicht wie Sand am Meer. Das Land gehört meist Privatpersonen. Behörden kommen daher nur beschränkt und für viel Geld an solche Grundstücke. Der brachiale Weg: Enteignung.
Lange und teure Rechtsverfahren sind dann die Regel, auch wenn das Bundesgericht Enteignungen durchaus stützt. Politisch haben sie einen schweren Stand. Denn Privateigentum geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Aber auch der finanzielle Aspekt fällt ins Gewicht, denn enteignetes Land muss finanziell abgegolten werden.
Topgrundstücke aufzukaufen, ist oft aussichtslos teuer
Einen besonderen Weg gehen die Gemeinden am Sempachersee. Ihre Idee, den Seespiegel zu senken, um damit Land zu gewinnen, war nur ein Aprilscherz. Doch mit ihrer Strategie, frei werdende Parzellen am See aufzukaufen, haben sie Erfolg. «Jüngst konnte die Gemeinde Schenkon LU eine Parzelle kaufen, die sich in Privateigentum befand. Vor einem Jahr erstand Nottwil LU ein längeres Uferstück, das der Bevölkerung zugänglich gemacht werden konnte», so Beat Lichtsteiner, Geschäftsführer vom Gemeindeverband Entwicklungsträger Sursee-Mittelland.
Für Gemeinden am Sempachersee, wo sich kaum Villen ans Wasser drängen, mag dies ein gangbarer Weg sein. An Toplagen wie der Goldküste am Zürichsee oder in Horw LU am Vierwaldstättersee ist das aussichtslos. Zu gross wäre der finanzielle Aufwand.
Meist wird unter der Hand verkauft
Ausserdem werden Grundstücke an prominenter Lage nicht immer öffentlich ausgeschrieben. «Die meisten Landverkäufe werden unter der Hand abgewickelt. Wir erfahren erst davon, wenn das Grundstück bereits verkauft ist, und dann ist es für uns zu spät», sagt Hans Wyler, Gemeindeschreiber von Erlenbach ZH.