Versicherungen und Pensionskassen, die bei der UBS hohe Bargeldbestände deponieren, werden neu mit minus drei Prozent Zins belastet. Die UBS nennt diesen Strafzins «Guthabengebühr». Er liegt weit über den 0,75 Prozent, welche die Nationalbank den Geschäftsbanken für Einlagen verrechnet.
Versicherungen und Pensionskassen sind verärgert. Der Präsident des Pensionskassenverbandes Asip, Hanspeter Konrad, redet gegenüber der «NZZ am Sonntag» gar von «Skandal».
Nicht nur die UBS steht aber in der Kritik. «Wir beobachten grundsätzlich, dass bei den meisten Instituten die Negativzinsen noch negativer werden und/oder die Freigrenzen gesenkt werden», sagt Stefan Beiner, bei der Pensionskasse Publica verantwortlich für 40 Milliarden Franken Vermögen. Die Leidtragenden seien die Versicherten, welche die Rechnung letztlich begleichen müssten, erklärt Sven Rump, Anlagechef der Mobiliar.
UBS betont, dass derzeit ist kein einziger Pensionskassen-Kunde von Negativzinsen in der Höhe von 3 Prozent betroffen sei. Die Guthabengebühren für Pensionskassen würden zu Marktkonditionen erhoben. Nur bei ausserordentlich hohen Cash-Beständen seien in Einzelfällen höhere Gebühren möglich. (rsn)