Insbesondere wehrt sich Richemont gegen die Wahl des früheren, langjährigen Chefs des Konkurrenten Bulgari, Francesco Trapani, in den Verwaltungsrat des Konzerns.
Trapani sei für die Wahl zum unabhängigen Vertreter der A-Aktionäre nicht geeignet, teilte Verwaltungsratspräsident Johann Rupert in einer am Montag publizierten Ansprache an die Aktionärinnen und Aktionäre der Gruppe mit. Trapani habe zu enge Beziehungen zur LVMH-Gruppe und dessen Hauptaktionär. In den Jahren 2011 bis 2019 habe er wichtige Ämter im französischen Luxusgüterkonzerns bekleidet.
Der Verwaltungsrat könne sich nicht hinter die Wahl eines Verwaltungsrats stellen, der Verbindungen zu einem der Hauptkonkurrenten der Richemont-Gruppe habe, so Rupert weiter. Ausserdem glaubt er, dass Bluebell mit ihrer «relativ kleinen Beteiligung» an Richemont nicht dazu legitimiert sei, die A-Aktionäre im Verwaltungsrat zu vertreten.
An der Generalversammlung vom 7. September können die Halter von A-Aktien der Richemont-Gruppe erstmals einen Vertreter in den Verwaltungsrat wählen. Bluebell-Capital schlug dazu Francesco Trapani vor, während Richemont die bereits ins Gremium gewählte Wendy Luhabe als Vertreterin der A-Aktionäre sieht. Es kündigt sich eine Kampfwahl an.
Im Vorfeld der Generalversammlung hatte Bluebell zudem gefordert, die Statuten des Unternehmens dahingehend zu ändern, dass die Mindestanzahl der VR-Mitglieder von aktuell drei auf sechs erhöht werde. Zudem sollen Repräsentanten der A- und B-Aktionäre zu gleichen Teilen im Gremium vertreten sein. Das würde eine Schwächung des Einflusses der B-Aktionäre um die Familie Rupert, die die Mehrheit der Stimmen im Konzern trägt, bedeuten.
Denn beim Hersteller von Cartier-Schmuck und Uhren von Marken wie A. Lange & Söhne oder IWC hat seit ihrer Gründung die Familie um Präsident Johann Rupert das Sagen. Deren B-Aktien machen 10 Prozent am gesamten Kapital aus, doch kontrolliert Rupert durch entsprechende Regeln in den Statuten 50 Prozent der Stimmen. Insgesamt besteht das Aktienkapital aus je 522 Millionen Namensaktien der Klassen A und B. Erstere haben einen Nennwert von 1 Franken das Stück, die B-Aktien einen solchen von nur 10 Rappen.
(SDA)