Flugzeugentführung
Fall von mutmasslichem Flugzeugentführer vor dem Bundesstrafgericht

Über den Fall eines Äthiopiers, der im Februar 2014 ein Passagierflugzeug nach Genf entführt hat, verhandelt das Bundesstrafgericht in Bellinzona im April. Die Bundesanwaltschaft beantragt wegen Schuldunfähigkeit eine Massnahme für den Mann.
Publiziert: 27.02.2016 um 13:51 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 17:52 Uhr

Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Samstag einen Bericht der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund». Der äthiopische Co-Pilot wird beschuldigt, in der Nacht vom 16. und den 17. Februar eine Maschine der Ethiopian Airlines mit 202 Menschen an Bord nach Genf entführt und dort zur Landung veranlasst zu haben.

Dabei soll der Mann die Abwesenheit des Piloten im Cockpit ausgenutzt und sich alleine im Cockpit eingeschlossen haben, wie die Bundesanwaltschaft festhielt. Nach der Landung seilte sich der Äthiopier aus dem Cockpitfenster ab. Er wollte in Genf Asyl beantragen. Ziel des Fluges aus Addis Abeba wäre Rom gewesen.

Die Insassen mussten nach der Landung die von Spezialeinheiten umstellte Maschine einzeln und mit den Händen über dem Kopf verlassen. Sie wurden auch durchsucht. Der Vorfall legte den Flugverkehr in Genf vorübergehend lahm, weil zunächst keine anderen Flugzeuge starten und landen durften.

Die Bundesanwaltschaft ermittelte wegen Freiheitsberaubung, Entführung und Störung des öffentlichen Verkehrs gegen den Äthiopier. Auf Grund eines psychiatrischen Gutachtens geht sie jedoch davon aus, dass der Mann schuldunfähig ist. Das schliesse eine Strafbarkeit aus, schrieb sie.

Sie hat deshalb beim Bundesstrafgericht keine Anklage eingereicht, sondern sie hat eine Massnahme beantragt. Halte das Gericht die Schuldunfähigkeit des Mannes und die Erforderlichkeit einer Massnahme für erwiesen, ordne es die Massnahme an, hielt die Bundesanwaltschaft dazu fest.

Gemäss der Internetseite des Bundesstrafgerichts findet die Verhandlung am 21. April 2016 statt. Gemäss den Angaben beantragt die Bundesanwaltschaft eine stationäre therapeutische Massnahme für den Äthiopier. Laut Bundesstrafgericht gibt es auch eine private Klägerschaft in dem Verfahren.

Ein äthiopisches Gericht verurteilte den Mann bereits wegen Luftpiraterie in Abwesenheit zu 19 Jahren und 6 Monaten Gefängnis. Die Schweizer Behörden hatten eine Auslieferung abgelehnt, um den Äthiopier in der Schweiz für seine Tat zur Rechenschaft zu ziehen.

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