Finma bestraft schweren Fall von Insider-Handel
Ex-CEO von Schweizer Bank muss 730'000 Franken abgeben

Weil er Bankwissen für private Deals genutzt haben soll, zieht die Finma den Gewinn eines ehemaligen Top-Bankers ein. Zudem verhängt sie ein jahrelanges Berufsverbot.
Publiziert: 24.01.2020 um 11:06 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2020 um 12:00 Uhr
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Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat ein Verfahren gegen einen Top-Banker abgeschlossen.
Foto: PHILIPP ZINNIKER
Patrik Berger

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ein Verfahren gegen einen ehemaligen CEO einer Schweizer Bank abgeschlossen. Wegen Insiderhandels verhängt die Finma ein Berufsverbot von vier Jahren. Zudem darf der Banker sechs Jahre lang nicht als Händler tätig sein, wie die Finma mitteilt.

Dem Banker wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Mitglied der Geschäftsleitung und als CEO der Bank über Depots seiner Gattin bei anderen Banken Transaktionen ausgeführt zu haben. Damit soll er gegen bankinterne Weisungen verstossen haben.

Bankwissen privat genutzt

Über mehrere Jahre hat er über die Depots seiner Frau offenbar fette Gewinne erzielt. Dazu hat er laut der Finma widerrechtlich Insiderinformationen ausgenützt. Diese habe er wegen seiner Tätigkeit bei der Bank gehabt.

Zudem soll er schwere Verletzungen von weiteren aufsichtsrechtlichen Bestimmungen begangen haben. Konkret: Er soll mit weiteren privaten Handelsgeschäften über Jahre systematisch gegen bankinterne Weisungen sowie von der Finma als Mindeststandard anerkannte Richtlinien verstossen haben.

Gewinn wird eingezogen

Das alles hat nun Konsequenzen: Die Finma zieht unrechtmässig erzielte Gewinne in der Höhe von 730’000 Franken ein. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Wissen Sie mehr zum Fall? Dann melden Sie sich bitte per Mail auf wirtschaft@blick.ch. Hinweise werden vertraulich behandelt.

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