Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ein Verfahren gegen einen ehemaligen CEO einer Schweizer Bank abgeschlossen. Wegen Insiderhandels verhängt die Finma ein Berufsverbot von vier Jahren. Zudem darf der Banker sechs Jahre lang nicht als Händler tätig sein, wie die Finma mitteilt.
Dem Banker wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Mitglied der Geschäftsleitung und als CEO der Bank über Depots seiner Gattin bei anderen Banken Transaktionen ausgeführt zu haben. Damit soll er gegen bankinterne Weisungen verstossen haben.
Bankwissen privat genutzt
Über mehrere Jahre hat er über die Depots seiner Frau offenbar fette Gewinne erzielt. Dazu hat er laut der Finma widerrechtlich Insiderinformationen ausgenützt. Diese habe er wegen seiner Tätigkeit bei der Bank gehabt.
Zudem soll er schwere Verletzungen von weiteren aufsichtsrechtlichen Bestimmungen begangen haben. Konkret: Er soll mit weiteren privaten Handelsgeschäften über Jahre systematisch gegen bankinterne Weisungen sowie von der Finma als Mindeststandard anerkannte Richtlinien verstossen haben.
Gewinn wird eingezogen
Das alles hat nun Konsequenzen: Die Finma zieht unrechtmässig erzielte Gewinne in der Höhe von 730’000 Franken ein. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.
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