Fataler Tesla-Tweet
Musk-Anwälte sprechen von unglücklicher Wortwahl

Tweets aus dem Jahr 2018, in denen Elon Musk ankündigte, Tesla von der Börse nehmen zu wollen, haben ihm schon viel Ärger eingebracht. Über vier Jahre später brachten sie ihn nun in den Zeugenstand. Musk -Anwalt spricht von «unglücklicher Wortwahl».
Publiziert: 22.01.2023 um 09:59 Uhr
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Aktualisiert: 22.01.2023 um 20:21 Uhr
Tweets von 2018, in denen Elon Musk ankündigte, Tesla von der Börse nehmen zu wollen, haben ihm viel Ärger eingebracht. Über vier Jahre später brachten sie ihn nun in den Zeugenstand. Die Anwälte von Musk sprechen von "unglücklicher Wortwahl" unter Zeitdruck. (Archivbild)
Foto: Susan Walsh

Im Prozess zu Betrugsvorwürfen von Anlegern gegen Tesla-Chef Elon Musk ist der Tech-Milliardär selbst in den Zeugenstand gerufen worden. Viel kam dabei allerdings zunächst nicht heraus: Rund eine halbe Stunde nach Beginn von Musks Befragung durch den Anwalt der Kläger am Freitag vertagte sich das Gericht bis Montag.

In dem Verfahren geht es um Musks Tweets von August 2018 mit der überstürzten Ankündigung, er wolle die Elektroauto-Firma von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür gesichert. Später stellte sich heraus, dass es keine festen Zusagen von Investoren gab. Die Anleger stützen darauf ihre Sammelklage gegen Musk und Teslas Verwaltungsrat. Die falschen Tweets hätten Kursschwankungen ausgelöst, durch die sie Geld verloren hätten, argumentieren sie.

Im Zeugenstand am Freitag beharrte Musk e darauf, dass die auf 240 Zeichen beschränkte Länge der Twitter-Nachrichten keine ausführlichen Erklärungen zulasse.

Sein Anwalt hatte bereits im Eröffnungsplädoyer gesagt, der Satz «Finanzierung gesichert» gehe nur auf eine unglückliche Wortwahl unter Zeitdruck zurück, während Musk etwas anderes gemeint habe. Der Anwalt der Kläger erinnerte den Tesla-Chef in der Befragung daran, dass er auch bei Twitter korrekte Angaben zu seinem Unternehmen machen müsse.

Zugleich versuchte Musk, generell einen Einfluss seiner Tweets auf Anleger in Frage zu stellen. «Nur weil ich etwas twittere, bedeutet es nicht, dass Leute das glauben oder entsprechend handeln werden», sagte er. So habe er einmal bei Twitter geschrieben, er halte die Tesla-Aktie für zu teuer - und der Kurs sei danach weiter gestiegen.

Der Kläger-Anwalt verwies auch darauf, dass Vertraute Musk im Juli 2018 empfohlen hätten, weniger oder gar nicht mehr zu twittern. Der 51-Jährige sagte zunächst, er könne sich nicht daran erinnern. Doch nachdem er entsprechende Aussagen der Vertrauten «zum Auffrischen der Erinnerung» zu lesen bekam, bestritt er das nicht. Er habe sich ganz offensichtlich nicht daran gehalten, sagte Musk.

Richter Edward Chen stellte in dem Verfahren bereits im vergangenen Jahr fest, dass Musks Angaben in den Tweets nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Die Geschworenen werden im Prozess zwar darauf hingewiesen, sollen aber bewerten, ob diese Äusserungen relevant für Anleger waren - und ihnen Schaden zufügten, weil sie sich darauf verliessen. Auch müssen sie entscheiden, ob Musk bewusst war, dass er falsche Angaben machte. (SDA)

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