Fataler Corona-Streit zwischen Berset und Parmelin
Beamten-Zoff stürzt Selbständige ins Elend

270'000 Selbständige erhalten vom Bund noch immer keine Corona-Hilfe. Der Grund: Ein Kässeli-Streit in der Bundesverwaltung.
Publiziert: 12.04.2020 um 07:23 Uhr
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Aktualisiert: 12.04.2020 um 19:26 Uhr
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Am 13. März stimmte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (59) die Schweiz auf schwierige Zeiten ein.
Foto: keystone-sda.ch
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Thomas SchlittlerWirtschaftsredaktor

Am 13. März stimmte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (59) die Schweiz auf schwierige Zeiten ein, machte Unternehmen und Selbständigen aber gleichzeitig Mut: «Wir lassen euch nicht im Stich. Der Bundesrat kümmert sich um euch!»

Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60) wiederholt dieses Versprechen seither Woche für Woche. Und trotzdem: Rund 270'000 Selbständige – Taxifahrer, Physiotherapeuten, Dolmetscher und viele andere – werden in der Corona-Krise noch immer sich selbst überlassen. Weil sie bei niemandem angestellt sind, können sie keine Kurzarbeit beantragen. Und weil ihr Betrieb nicht behördlich geschlossen wurde, haben sie keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

«Grosse Ungerechtigkeit»

Die Betroffenen sind konsterniert. «Der Bundesrat lässt uns brutal im Stich», sagt Christoph Wieland, Präsident von Taxisuisse. Osman Besic, Geschäftsführer von Physio­swiss, spricht von einer «grossen Ungerechtigkeit»: «Der Krisenstab steckt offenbar selbst in der Krise. Wir Physiotherapeuten haben keine Lobby und werden Opfer politischer Differenzen.»

Recherchen von SonntagsBlick bestätigen diesen Verdacht: Die Hilfe für Selbständige lässt so lange auf sich warten, weil sich das Wirtschaftsdepartement (WBF) von Guy Parmelin und Alain Bersets (48) Innendepartement (EDI) in den Haaren liegen.

Dem Vernehmen nach hätte zuerst das WBF eine Lösung für die 270'000 Selbständigen finden sollen – und zwar via Kurzarbeitsentschädigung. Es winkte aber ab: Die kantonalen Stellen seien ohnehin schon überlastet, weil seit Beginn der Krise unzählige Kurzarbeits­gesuche eingegangen seien. Hinzu komme, dass die Selbständigen bei den Kurzarbeitsämtern nirgends erfasst seien.

Der Ball landete beim EDI, genauer beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Dieses organisiert über die AHV-Ausgleichskasse bereits den Corona-Erwerbsersatz für Selbständige, deren Betrieb behördlich geschlossen wurde. Nun sollte das BSV auch für indirekt Betroffene eine Lösung erarbeiten.

Parmelins Wirtschaftsdepartement sträubt sich

Ende letzter Woche hatten Bersets Beamte schliesslich einen Vorschlag parat. Doch dieser passte den Beamten von Parmelins Wirtschaftsdepartement nicht. Streitpunkte waren offenbar, ob auch gut verdienende Selbständige Unterstützung erhalten sollen und welches Bundeskässeli am Ende belastet wird.

Die involvierten Stellen wollen das Ganze nicht kommentieren. EDI-Kommunikationschef Peter Lauener bestätigt aber: «Die Lösungssuche gestaltete sich äusserst schwierig.» Doch offenbar gibt es vom EDI nun einen Vorschlag, der den tiefen und mitt­leren Einkommen helfen will. Der Bundesrat wird diesen in einer seiner nächsten Sitzungen beraten.

Druck aus dem Parlament

Sollte sich die Regierung noch lange Zeit lassen, droht Druck aus dem Parlament, das im Mai eine ausserordentliche Session abhält. Laut CVP-Ständerat Pirmin Bischof (61, SO), Präsident des Schweizerischen Verbands freier Berufe, gibt es bereits mehrere Ideen: «Für die Selbständigen im medizinischen Sektor wäre es möglich, sie gleich zu behandeln wie jene Berufsgruppen, über die ein Berufsverbot verhängt wurde.» Für jene Selbständigen wiederum, die keine GmbH oder AG hätten, etwa selbständige Taxifahrer, sei es denkbar, dass das Parlament eine Liste mit betroffenen Berufen erstelle und pauschal entschädige.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Habe ich das Coronavirus oder nur die Grippe?

Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
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  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

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  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
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