Fall Behring
Bundesanwaltschaft weist Vorwürfe zurück

Am Freitag hat die Bundesanwaltschaft die Vorwürfe des Privatverteidigers und des amtlichen Verteidigers von Dieter Behring im Grundsatz bestritten. Weder sei die Anklageschrift ungenügend, noch wurde der Beschuldigte nicht ausreichend verteidigt.
Publiziert: 03.06.2016 um 17:04 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 07:20 Uhr
Dieter Behring und seine Frau Ruth

Am Dienstag hatte der Privatverteidiger Bruno Steiner im Rahmen der Vorfragen die Hypothese aufgestellt, dass es 2012 zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Bundesstrafgericht zu einer Verabredung gekommen sein müsse.

Dies wurde am Freitag von der Bundesanwaltschaft im Gerichtssaal in Bellinzona entschieden dementiert: «Es gibt keine Klüngelei bei der Bundesanwaltschaft oder dem Gericht», sagte ein Vertreter der Anklagebehörde. Es habe keine bereits ausgearbeiteten Anklageschriften gegen Mitbeschuldigte gegeben - alles andere seien «wilde Spekulationen, Unterstellungen und haltlose Verschwörungstheorien». Sie seien genutzt worden, um vom Verfahrensgegenstand abzulenken.

Die Hypothese des Privatverteidigers hatte am Dienstag auch der vorsitzende Richter zurückgewiesen. Er hielt damals fest, dass beim Bundesstrafgericht nie Anklageschriften gegen alle zehn Beschuldigten eingegangen seien.

Anklageschrift «praktikabel»

Auch der amtliche Verteidiger Behrings Roger Lerf äusserte am Dienstag Kritik: Die Anklageschrift halte mit 700 Fussnoten nicht ausreichend klar die angeklagten Tatbestände fest. Dies wollte die BA am Freitag nicht gelten lassen: Es handele sich um eine gängige «Referenzierung», die auch bei anderen Anklageschriften praktiziert werde. Sie verteidigte zudem den Umfang der Anklageschrift. Diese bilde auf 84 Seiten alle relevanten Tatbestände ab. Eine 600-seitige oder gar 1000-seitige Anklageschrift sei nicht «praktikabel».

Die beiden Privatverteidiger Behrings Bruno Steiner und Daniel Walder versuchten neben der Unzulänglichkeit der Anklageschrift am Freitag erneut zu belegen, dass die BA alles getan habe, damit Dieter Behring keine vernünftige Verteidigung erhalte.

Aufgrund einer mutmasslichen Interessenkollision wurde Steiner nicht als Verteidiger zugelassen. Mit Roger Lerf sei schliesslich ein amtlicher Verteidiger bestimmt worden, der nicht im Interesse ihres Klienten gearbeitet habe, so der Vorwurf der Privatverteidiger.

Die Bundesanwaltschaft verteidigte am Freitag ihre Strategie, gegen die ursprünglich neun Mitbeschuldigten Einstellungsverfügungen erlassen zu haben - darüber sei auch Behring umgehend informiert worden. Bundesanwalt Lauber hatte dies in einem Interview mit der Sendung «Rundschau» von SRF im März 2014 als Mittel der Verfahrensbeschleunigung bezeichnet. Der Fokus lag in der Folge allein auf Dieter Behring.

58 Beschwerden in 23 Monaten

Vor Gericht räumte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft ein, dass das Verfahren mit nunmehr zwölf Jahren zu lange dauere. Er erinnerte zugleich daran, dass Behring in 23 Monaten rund 58 Beschwerden eingereicht habe - die Abweisungsquote habe bei 90 Prozent gelegen.

Zum Abschluss des Prozesstages erhielt Behring selbst das Wort - er kritisierte die Schlusseinvernahme. Hier sei vorgesehen gewesen, dass ihm in weniger als acht Stunden rund 14'000 Dokumente vorzulegen - ein in seinen Augen «unmögliches Vorgehen».

Kein gutes Haar liess er an der Zusammenarbeit mit seinem amtlichen Verteidiger Roger Lerf. Es seien nur zwei bis drei Stunden pro Monat mit ihm angesetzt gewesen und nicht mal diese seien durch den Anwalt eingehalten worden, so Behring.

Der 61-jährigen Behring soll gemäss Anklageschrift zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die rund 2000 Geschädigten sollen insgesamt 800 Millionen Franken verloren haben.

Für den kommenden Montag ist die Befragung von Bundesstaatsanwalt Michael Lauber angesetzt - er muss sich den Fragen der Verteidigung stellen.Am Dienstag hatte der Privatverteidiger Bruno Steiner im Rahmen der Vorfragen die Hypothese aufgestellt, dass es 2012 zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Bundesstrafgericht zu einer Verabredung gekommen sein müsse.

Dies wurde am Freitag von der Bundesanwaltschaft im Gerichtssaal in Bellinzona entschieden dementiert: «Es gibt keine Klüngelei bei der Bundesanwaltschaft oder dem Gericht», sagte ein Vertreter der Anklagebehörde. Es habe keine bereits ausgearbeiteten Anklageschriften gegen Mitbeschuldigte gegeben - alles andere seien «wilde Spekulationen, Unterstellungen und haltlose Verschwörungstheorien». Sie seien genutzt worden, um vom Verfahrensgegenstand abzulenken.

Relevante Tatbestände abgebildet

Die Hypothese des Privatverteidigers hatte am Dienstag auch der vorsitzende Richter zurückgewiesen. Er hielt damals fest, dass beim Bundesstrafgericht nie Anklageschriften gegen alle zehn Beschuldigten eingegangen seien.

Auch der amtliche Verteidiger Behrings Roger Lerf äusserte am Dienstag Kritik: Die Anklageschrift halte mit 700 Fussnoten nicht ausreichend klar die angeklagten Tatbestände fest. Dies wollte die BA am Freitag nicht gelten lassen: Es handele sich um eine gängige «Referenzierung», die auch bei anderen Anklageschriften praktiziert werde. Sie verteidigte zudem den Umfang der Anklageschrift. Diese bilde auf 84 Seiten alle relevanten Tatbestände ab. Eine 600-seitige oder gar 1000-seitige Anklageschrift sei nicht «praktikabel».

Die beiden Privatverteidiger Behrings Bruno Steiner und Daniel Walder versuchten neben der Unzulänglichkeit der Anklageschrift am Freitag erneut zu belegen, dass die BA alles getan habe, damit Dieter Behring keine vernünftige Verteidigung erhalte.

Aufgrund einer mutmasslichen Interessenkollision wurde Steiner nicht als Verteidiger zugelassen. Mit Roger Lerf sei schliesslich ein amtlicher Verteidiger bestimmt worden, der nicht im Interesse ihres Klienten gearbeitet habe, so der Vorwurf der Privatverteidiger.

Die Bundesanwaltschaft verteidigte am Freitag ihre Strategie, gegen die ursprünglich neun Mitbeschuldigten Einstellungsverfügungen erlassen zu haben - darüber sei auch Behring umgehend informiert worden. Bundesanwalt Lauber hatte dies in einem Interview mit der Sendung «Rundschau» von SRF im März 2014 als Mittel der Verfahrensbeschleunigung bezeichnet. Der Fokus lag in der Folge allein auf Dieter Behring.

Vor Gericht räumte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft ein, dass das Verfahren mit nunmehr zwölf Jahren zu lange dauere. Er erinnerte zugleich daran, dass Behring in 23 Monaten rund 58 Beschwerden eingereicht habe - die Abweisungsquote habe bei 90 Prozent gelegen.

«Unmögliches Vorgehen»

Zum Abschluss des Prozesstages erhielt Behring selbst das Wort - er kritisierte die Schlusseinvernahme. Hier sei vorgesehen gewesen, dass ihm in weniger als acht Stunden rund 14'000 Dokumente vorzulegen - ein in seinen Augen «unmögliches Vorgehen».

Kein gutes Haar liess er an der Zusammenarbeit mit seinem amtlichen Verteidiger Roger Lerf. Es seien nur zwei bis drei Stunden pro Monat mit ihm angesetzt gewesen und nicht mal diese seien durch den Anwalt eingehalten worden, so Behring.

Der 61-jährigen Behring soll gemäss Anklageschrift zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die rund 2000 Geschädigten sollen insgesamt 800 Millionen Franken verloren haben.

Für den kommenden Montag ist die Befragung von Bundesstaatsanwalt Michael Lauber angesetzt - er muss sich den Fragen der Verteidigung stellen. (SDA)

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