Der ehemalige HSBC-Mitarbeiter Hervé Falciani muss sich am 2. November erneut vor dem Bundesstrafgericht verantworten.
Die Schweizer Strafprozessordnung sieht vor, dass ein neuer Termin festgelegt werden muss, falls der Angeklagte nicht vor Gericht erscheint. Sollte Falciani auch den zweiten Termin nicht wahrnehmen, könnte die Verhandlung trotz seiner Abwesenheit durchgeführt werden.
Dem IT-Mitarbeiter wird in der Anklageschrift wirtschaftlicher Nachrichtendienst, unbefugte Datenbeschaffung, Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses und die Verletzung des Bankgeheimnisses vorgeworfen.
Falciani soll zwischen Oktober 2006 und Dezember 2008 bei der Tochter der britischen Grossbank HSBC in Genf als IT-Mitarbeiter unzählige interne Bankinformationen und solche von Kunden kopiert und entwendet haben.
Ende 2006 soll Falciani gemäss Anklageschrift Informationen zu 75 Prozent der bei der HSBC eröffneten Konten gestohlen haben. Die Daten soll er anderen Instituten, aber auch ausländischen Behörden angeboten haben. Falciani soll deutsche, englische, italienische, spanische und französische Behörden anvisiert haben.
Öffentlich wurde der Fall im Zuge der «Swissleaks»-Affäre. Journalisten des internationalen Recherchenetzwerks ICIJ enthüllten auf der Basis von Falcianis Daten Geschäftspraktiken der Schweizer Tochter der HSBC. Der Bank wurde vorgeworfen, Wohlhabenden aus aller Welt bei Steuerhinterziehung und Geldwäscherei geholfen zu haben.
Die Strafuntersuchung gegen die HSBC Genf wegen qualifizierter Geldwäscherei wurde nur wenige Monate nach der Eröffnung eingestellt. Die Bank zahlte im Rahmen einer Vereinbarung zur Beilegung der Sache 40 Millionen Franken an den Kanton Genf.
Falciani ist französisch-italienischer Doppelbürger. Nach einer Befragung durch die Justiz im Jahr 2008 floh er ins Ausland. 2009 wurde er international zur Verhaftung ausgeschrieben und im Sommer 2012 in Barcelona festgenommen.
Dort verbrachte er mehrere Monate in Auslieferungshaft. Im Mai 2013 entschied der spanische Gerichtshof schliesslich, Falciani nicht an die Schweiz auszuliefern. (SDA)