Fahr-Spesen werden erhöht
Jetzt gibts mehr pro Kilometer!

Die rekordhohen Treibstoffpreise machen allen zu schaffen, die für die Arbeit aufs Auto angewiesen sind. Erste Firmen erhöhen nun die Entschädigungen. Sogar die Gewerkschaften machen sich für Autofahrer stark.
Publiziert: 07.05.2022 um 11:15 Uhr
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Angestellte, die aufs Auto angewiesen sind, sollen besser entschädigt werden.
Foto: Keystone

Seit Beginn des Ukraine-Krieges sind die Spritpreise rekordhoch. Laut dem TCS zahlt man in der Schweiz derzeit 2.03 Franken für den Liter Bleifrei 95. Für einen Liter Diesel sogar 2.24 Franken. Wohlverstanden, das sind Durchschnittspreise. In gewissen Regionen des Landes sind sie erheblich höher.

Kein Wunder kommen Angestellte ins Schwitzen, die für die Arbeit auf ein Auto angewiesen sind. Nun kommt Bewegung in die Sache. Die Frühzustellerin Presto AG, eine Tochtergesellschaft der Post, zahlt den Angestellten, die für das Austragen der Zeitungen das eigene Auto benutzen, neu 70 Rappen pro Kilometer. Das sind 5 Rappen mehr als sonst, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Post und UBS zahlen 60 Rappen

Bei der Post bleibt es vorerst noch bei einer Entschädigung von 60 Rappen pro Kilometer. Immerhin: «Wenn die Preise dauerhaft stagnieren sollten, behalten wir uns vor, Anpassungen vorübergehend vorzunehmen», heisst es bei der Post. Auch die UBS zahlt Angestellten, die das Auto für berufliche Zwecke benötigen, noch 60 Rappen pro Kilometer. «Wir überprüfen unser Spesenreglement und weitere Benefits regelmässig», heisst es.

60 Rappen sind nach Berechnungen des TCS eigentlich zu wenig. Laut TCS sind 71 Rappen nötig, damit die Mitarbeitenden nicht draufzahlen und neben dem Sprit alle anfallenden Kosten für das Auto abgegolten sind, schreibt der «Tages-Anzeiger» weiter.

Gewerkschaften sind für Erhöhung

Sogar die Gewerkschaften machen sich für einmal für die Autofahrer stark. Sie halten eine Erhöhung der Entschädigung pro Kilometer für «unbedingt nötig». «Das ist nichts als eine Umsetzung des geltenden Rechts», sagt Benoît Gaillard, Sprecher des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds. Der Arbeitgeber müsse alle Auslagen ersetzen. Fehlende Beträge könnten Angestellte sogar einklagen, wenn sie die Differenz nachweisen können. (pbe)

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