Ex-Chefin kann auf ewig belangt werden
Ruoff musste auf Verjährung verzichten

Susanne Ruoff musste eine Erklärung unterschreiben, dass die finanzielle Haftbarkeit im Zusammenhang mit der Postauto-Affäre nicht verjährt.
Publiziert: 25.11.2018 um 11:12 Uhr
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Susanne Ruoff wird sich nicht auf Verjährung berufen können,...
Foto: KEY
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Thomas SchlittlerWirtschaftsredaktor

Es war ein Abgang durch die Hintertür: Am 11. Juni gab Post-Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller (66) vor versammelter Presse die Freistellung von Susanne Ruoff (60) bekannt. «Es fehlt die Vertrauensbasis für die weitere Zusammenarbeit», so Schwaller. Die grosse Abwesende an jenem Sommertag: die abgesägte Konzernleiterin.

Ruoff wurde der Postauto-Subventionsskandal zum Verhängnis. Doch für die Zürcherin ist die Affäre auch jetzt, rund ein halbes Jahr nach ihrem unfreiwilligen Abgang, längst nicht ausgestanden. Recherchen von SonntagsBlick zeigen: Ruoff musste eine Erklärung unterschreiben, in der sie betreffend allfälliger finanzieller Rückforderungen infolge des Subventionsskandal auf eine Verjährungsfrist verzichtet. Sie kann von ihrem ehemaligen Arbeitgeber nun also auf ewig belangt werden.

Ruoff ist nicht allein

Die Post bestätigt diese Informationen: «Es trifft es zu, dass die Post von in die Vorgänge involvierten und daher theoretisch verantwortlichen Personen vorsorglich und zur Wahrung ihrer Ansprüche eine Verzichtserklärung verlangt hat», so Sprecherin Léa Wertheimer. Mit diesem Vorgehen wolle die Post vermeiden, dass dereinst von möglichen Beklagten Verjährungsgründe entgegengehalten werden können.

Die Formulierung verrät: Nicht nur bei Ruoff pochte die Post auf eine solche Verzichtserklärung. Der Rest des obersten Managements und selbst einige Mitarbeiter, die nicht dem Kader angehörten, mussten dasselbe Papier unterschreiben. «Die Verzichtserklärungen wurden ziemlich breit gestreut», weiss ein ehemaliger Angestellter.

Kein Präjudiz

Sprecherin Wertheimer sagt dazu: «Die Post schreibt diejenigen Personen an, bei denen aufgrund der zur Zeit vorliegenden Untersuchungsergebnisse deutliche Anhaltspunkte bestehen, dass sie in die Vorgänge involviert waren.» Das sei das übliche Vorgehen im Rahmen von Verantwortlichkeitsverfahren, habe jedoch keinerlei präjudizielle Wirkung und stelle keinen Vorentscheid hinsichtlich möglicher juristischer Schritte gegen einzelne Personen dar.

Noch wird es einige Monate dauern, bis die Post-internen Abklärungen abgeschlossen sind. Im Frühjahr 2019 will der Verwaltungsrat dann erste Entscheide treffen. Parallel dazu läuft ein Strafverfahren des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Dieses dürfte noch länger dauern. Gemäss einem Insider seien diverse Konzernleitungsmitglieder noch gar nicht einvernommen worden.

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