Europäischen Gerichtshof hat entschieden
Apple verliert Steuer-Streit um 13 Milliarden Euro

EU-Kommission und Apple liegen seit Jahren im Clinch, nun ging es um rund 13 Milliarden Euro. Jetzt kann die Behörde einen wichtigen Sieg verzeichnen.
Publiziert: 10.09.2024 um 10:22 Uhr
|
Aktualisiert: 10.09.2024 um 13:47 Uhr
Niederlage für Apple: Der Konzern muss Milliarden an Steuern nachzahlen (Symbolbild).
Foto: SVEN HOPPE

Auf einen Blick

  • Apple verliert endgültig vor dem EuGH gegen die EU-Kommission
  • Die EU-Kommission sieht Steuervergünstigungen Irlands für Apple als wettbewerbsverzerrend an
  • 2020 setzte sich Apple noch vor dem EU-Gericht durch
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Im Streit mit der EU-Kommission um rund 13 Milliarden Euro (circa 12,2 Mrd Franken) Steuernachzahlungen hat Apple vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine endgültige Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf und gaben der Brüsseler Behörde Recht.

Hintergrund ist ein langwieriges Tauziehen um Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte. Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend. 2016 forderte die Brüsseler Behörde Apple auf, 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.

Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.

2020 setzte sich der Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter.

Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.