Euro-Abzocke bei Mehrwertsteuer
Bund verrechnet Firmen noch immer 1.16 Franken

Die Eidgenössische Steuerverwaltung zockt unsere KMU ab. Sie müssen die Mehrwertsteuern zu einem erhöhten Kurs bezahlen und verbuchen dadurch bis zu fünfstellige Verluste. Nun fordern sie einen fairen Wechselkurs.
Publiziert: 05.02.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 13:38 Uhr
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Unternehmer Peter Hotz liefert Elektronik-Komponenten an Grossfirmen.
Foto: Joseph Khakshouri
Von Vinzenz Greiner

In Bern ist der Franken schwächer als in der restlichen Schweiz. Während des gesamten Januars – auch nachdem die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Euro-Mindestkurs aufgehoben hatte – war bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ein Euro 1.20 Franken wert. Seit Anfang Februar noch 1.16 Franken. Für viele KMU ist das ein Problem: Setzen sie Euro um, müssen sie die Mehrwertsteuern zu diesem höheren Kurs in Franken bezahlen.

«Der überhöhte Wechselkurs der Steuerverwaltung beschert uns einen fünfstelligen Verlust», sagt Peter Hotz (60). Er führt die Trenew Electronic AG in Rüti ZH, die ­unter anderem Siemens mit Elektronikkomponenten beliefert. Das Kleinunternehmen exportiert rund ein Viertel seiner Ware ins Ausland, verrechnet aber fast 70 Prozent des Umsatzes in Fremdwährungen.

Viele Schweizer Firmen haben bei Geschäften untereinander auf den Euro umgestellt. So sichern sie sich gegen Währungsrisiken ab.

Wie viele Euro in der Schweizer Wirtschaft zirkulieren, ist schwer abzuschätzen. Laut Economiesuisse dominiert aber der Franken gegenüber dem Euro. Doch Hotz ist kein Einzelfall: Auch die Carl Geisser AG in Frauenfeld leidet unter dem überhöhten Wechselkurs. Ihr Geschäftsführer Bruno Senn (55) «war richtig erschrocken», als er die Umrechnungskurse der ESTV sah. Er rechnet allein für Februar mit zusätzlichen Ausgaben von 6000 Franken. «Das entspricht einem Monatsgehalt» – viel in einer Firma mit acht Mitarbeitern.

Der Schweizerische Gewerbeverband kennt das Problem, «jedoch ist die grosse Mehrheit der KMU nicht betroffen», heisst es lapidar.

Die ESTV gibt zu, dass dort, wo Leistungen in Euro berechnet werden, «eine Mehrbelastung entstehen kann». Bis Ende des ersten Quartals stünde es den Firmen frei, ihre Buchhaltung rückwirkend bis zum 1. Januar auf den tagesaktuellen Wechselkurs umzustellen.

Marco Passardi vom Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) hält das für sehr aufwändig. Viele Software-Programme könnten nicht rückwirkend buchen. Dem pflichten Senn und Hotz bei. «Kurzfristiges Umstellen ist fast nicht möglich, ausser man ist ein grosses Unternehmen», erklärt Hotz.

«Warum passt Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf nicht den Monatsmittelkurs an?», fragt er. Diese Idee sei verworfen worden, erklärt die ESTV.

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