Zwischenlandungen in Staaten ausserhalb Europas änderten nichts daran, wenn sie Teil einer einzigen Buchung waren und der Abflugort sich innerhalb der EU befand, urteilten die Luxemburger Richter. Flugreisende können damit künftig auf mehr Entschädigungszahlungen hoffen.
Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Deutschland. Die Klägerin hatte einen Flug mit einer marokkanischen Airline von Berlin nach Casablanca und von dort weiter nach Agadir gebucht.
In Casablanca durfte sie ihren Anschlussflug aber nicht antreten, weil ihr Platz schon vergeben worden war. Sie erreichte Agadir mit einer Verspätung von vier Stunden. Nach EU-Recht hätte sie daher Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Die marokkanische Airline argumentierte, dass es sich um einen innermarokkanischen Flug handelte und deshalb die Ansprüche nicht gälten.