Das Gericht musste über den Fall einer ehemaligen Angestellten der Grossbank entscheiden. Sie beschuldigte ihren früheren Arbeitgeber, den amerikanischen Behörden zwischen April und Oktober 2012 zahlreiche Daten übermittelt zu haben.
Es handle sich um das erste Gerichtsurteil zu diesem Thema, wie die Genfer Anwaltskanzlei Hornung Avocats, welche die Frau vertritt, am Montag mitteilte. Die Genfer Justiz stelle die Rechtswidrigkeit der Übermittlung von Daten an die US-Behörden fest, mit welchen die ehemalige Angestellte identifiziert werden könne.
Das Gericht habe zwar eingeräumt dass die Bank ein bedeutendes Interesse daran habe, weiterhin mit den US-Behörden zu kooperieren. Die USA habe mehrmals bekräftigt, alle Personen strafrechtlich zu verfolgen, welche US-Amerikanern bei der Steuerflucht geholfen hätten.
Zugleich sahen die Richter das Interesse der ehemaligen Angestellten, dass ihr Name nicht offen gelegt werde, als entscheidend an. «Dieses erste Urteil ist ein wichtiger Etappensieg», hielt der Anwalt Douglas Hornung fest, der sich als Verteidiger von Bankangestellten in ähnlichen Fällen einen Namen machte.
Falls die Credit Suisse das Verbot nicht respektiere, drohe ihr gemäss dem Urteil eine Busse von bis zu einer Million Franken.
«Wir haben vom Entscheid des erstinstanzlichen Gerichts in Genf Kenntnis genommen und planen eine Berufung», wie die Grossbank auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte.
Das Gericht habe einen Einzelfall beurteilt und kein generelles Verbot für die Kooperation gemäss der Bewilligung des Bundesrates ausgesprochen. Zum Einzelfall äussere sich die Credit Suisse nicht.