Sie bestätigte damit der Nachrichtenagentur sda am Montag eine Meldung der Sendung «Heute Morgen» von Radio SRF. Geleitet werde die Delegation von Livia Leu, der früheren Schweizer Botschafterin im Iran und heutigen Leiterin der Abteilung Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen im Seco, sagte Herkommer.
Es handle sich um einen offiziellen Arbeitsbesuch zur «Eruierung der wirtschaftlichen Perspektiven und der Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft». Begleitet werde Leu von Vertretern der Wirtschaftsverbände und der Schweizer Wirtschaft. Die letzte Wirtschaftsmission fand gemäss Seco 2001 unter der Leitung von Bundesrat Pascal Couchepin statt.
Jan Atteslander, Leiter Aussenwirtschaft beim Wirtschaftsdachverband economiesuisse, sagte gegenüber SRF, es gehe bei der Reise nicht darum, sofort Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Es dürfte noch ein langer Weg sein, bis die Geschäfte normale Rahmenbedingungen aufwiesen.
Das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und dem Iran betrug nach Angaben der Oberzolldirektion im letzten Jahr rund 640 Mio. Franken. Die Schweiz lieferte dabei Waren im Wert von rund 610 Mio. Fr. in den Iran, importierte aber lediglich Produkte in der Höhe von 30 Mio. Franken.
Die Schweiz hatte nach dem Interimsabkommen in Genf bei den Verhandlungen im Atomstreit mit dem Iran vom 24. November 2013 ihr Sanktionsregime teilweise gelockert. Vorläufig aufgehoben wurde das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen.
Weiter gibt es keine Meldepflicht mehr für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern. Auch die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen wurde suspendiert.
Weitere Lockerungen betreffen Geldverschiebungen. Der Schwellenwert für die Melde- und Bewilligungspflicht für Geldtransfers von und an iranische Personen wurde dagegen erhöht.
Der weitaus grösste Teil der Sanktionen gegenüber dem Iran bleibt weiterhin in Kraft, einschliesslich aller vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen.
Dazu gehören Ein- und Ausfuhrverbote für Waffen und Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können, Technologien zum Bau der Atombombe oder Telekommunikationssystemen, Reiseverbote für gewisse iranische Persönlichkeiten, Sperrung von Geldern bestimmter Personen und Unternehmen sowie weitere Handelsbeschränkungen.