Erleichterte Einbürgerung
Wann bekomme ich endlich den Schweizer Pass?

Als Ausländerin mit einem Schweizer verheiratet, reichte ich vor drei Jahren das Gesuch für eine erleichterte Einbürgerung ein – und warte immer noch auf den Schweizer Pass. Warum?
Publiziert: 11.07.2017 um 16:11 Uhr
|
Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:47 Uhr
Foto: KEY

Bei einer erleichterten Einbürgerung dauert das Verfahren im Normalfall zwischen sechs Monaten und eineinhalb Jahren. Muss das Bundesamt für Migration in Bern zusätzliche Abklärungen vornehmen, kann es im Einzelfall durchaus drei Jahre oder länger dauern.

Der Beobachter-Ratgeber «Was Schweizer wissen wollen» von Andres Büchi und Käthi Zeugin. Hier bestellen.
Foto: Beobachter

Aber selbst wenn Sie den positiven Einbürgerungsentscheid erhalten haben, sind Sie leider noch nicht am Ziel. Gegen den Entscheid können nämlich die zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden Beschwerde erheben.

Geht keine Beschwerde ein, werden Sie rund zwei Monate nach dem Entscheid schriftlich über die definitive Einbürgerung informiert. Erst danach können Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts einen Schweizer Reisepass oder eine Identitätskarte beantragen. Die Ausstellung dieses Dokuments kann je nach Kanton und Gemeinde ebenfalls eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, da die Einbürgerung zuerst noch in die Register der Heimatgemeinde eingetragen werden muss.

Weitere Infos zur Einbürgerung finden Sie auf Guider, dem neuen digitalen Berater des Beobachters. Mehr zu den Angeboten von Guider.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.