Erfolg für die UBS: Der Kassationshof in Paris – der oberste Gerichtshof Frankreichs – hebt das Urteil gegen die Schweizer Grossbank auf. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des obersten Gerichts in Frankreich hervor, das der Nachrichtenagentur AWP vorliegt. Damit geht der Fall zurück an das Bundesgericht.
Die UBS-Aktionäre scheinen sich über den Gerichtsentscheid zu freuen. Kurz nach Bekanntgabe legte der Kurs einer Aktie um über 2.7 Prozent zu.
Wäre die Bank schuldig gesprochen worden, hätte sie fast 2 Milliarden Euro zahlen müssen. Der Vorwurf lautet: Beihilfe zur rechtswidrigen Kundenanwerbung und Geldwäscherei. Im Urteil enthalten war eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen Euro, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro. Zurückgestellt hat die UBS 1,1 Milliarden Euro für den Rechtsstreit.
Dagegen hatte die UBS Rekurs eingelegt, womit sie nun erfolgreich war. Bereits Ende September war es zu einer Anhörung vor dem Kassationsgerichtshof gekommen. Das oberste Gericht beurteilt Fälle allerdings nicht grundsätzlich neu, sondern nur, ob es etwa formelle Fehler gegeben hat.
Rechtsstreit geht damit in nächste Runde
Jetzt kommt es zu einem neuen Verfahren am französischen Berufungsgericht. Die Hängepartie in dem bereits rund zehn Jahre andauernde Rechtsstreit geht damit weiter.
Bereits 2013 begannen Untersuchungen der französischen Behörden. Im Februar 2019 war die UBS dann erstmals vom Pariser Strafgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden.
Im Dezember 2021 wurde die Bank auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen: Das französische Berufungsgericht befand, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche französische Steuerzahler geworben hatte. Sie habe die Kunden dazu bewegen wollen, nicht deklarierte Konten in der Schweiz zu eröffnen, hiess es im Urteil. (SDA/kae)