Erben blitzen vor Gericht ab
Platzt jetzt der Sika-Verkauf?

Im Streit um die Zukunft des Baustoffherstellers Sika hat das Kantonsgericht Zug sämtliche Anträge der Erbenfamilie abgewiesen. Der Deal ist damit wohl gescheitert. Die Börse jubelt.
Publiziert: 23.03.2015 um 12:54 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 21:53 Uhr
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Doch nicht auf einen Schlag 2,75 Milliarden Franken reicher? Die Erben Fritz, Carmita, Gabriella, Monica und Urs Burkard (v. l.). Vorne die verstorbenen Eltern Franziska und Romuald Bur- kard-Schenker. Die Aufnahme stammt aus dem Jahr 2000.

Der Sika-Verwaltungsrat hatte die Stimmrechte der Erben-Holding Schenker Winkler, gestützt auf ein Gutachten des Rechtsgutachters Peter Nobel, auf 5 Prozent begrenzen lassen. Und er weigerte sich auch eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen. Dagegen klagten die Erben vor Gericht in Zug. Und erlitten damit nun Schiffbruch.

Der Sika-Verwaltungsrat begrüsst den Entscheid in seiner Stellungnahme und werde diesen im Detail analysieren, teilt Sika in einem dürren Communiqué mit.

Die Sika-Erben relativieren den Sachverhalt. Der Einzelrichter habe lediglich keine Notwendigkeit gesehen, im Rahmen einer «vorsorglichen Massnahme» vor der Generalversammlung zu klären, ob die Stimmrechtsbeschränkung zulässig sei, lassen sie verlauten.

Die Generalversammlung der Sika findet am 14. April statt. An die Erben, die bei der Sika mit 16,4 Prozent des Kapitals dank spezieller Regeln 52,6 Prozent der Stimmrechte halten, gemäss Kantonsgericht also nur mit 5 Prozent der Stimmen teilnehmen können.

Grund dafür, dass der Richter eine Notwendigkeit von vorsorglichen Massnahmen verneinte, ist laut SWH der Umstand, dass der Erbenfamilie durch die Stimmrechtsbeschränkung kein «nicht leicht wieder gut zu machender Schaden» droht.

Offenbar hat das Gericht in seinem Urteil darauf verweisen, dass der SWH andere juristische Möglichkeiten offen stünden, um gegen ohne ihre Stimmen getroffene Beschlüsse der Generalversammlung vorzugehen. So kann die SWH die Beschlüsse anfechten oder Verantwortlichkeitsklagen gegen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung der Sika einreichen.

Die Sika-Aktie reagiert mit einem Kurssprung auf die Nachricht: Aktuell notiert sie 8,4 Prozent höher bei 3'845 Franken.

Bereits letzte Woche hatte das Gericht einen ersten Teilentscheid bekannt gegeben. Damals hatte es verfügt, dass Sika keine ausserordentliche Generalversammlung einberufen muss.

Die Sika-Erben wollen ihren Anteil und damit auch die Stimmenmehrheit für 2,8 Milliarden Franken an den französischen Konzern Saint-Gobain verkaufen.

Der Verwaltungsrat widersetzt sich dem Verkauf und könnte nach dem jüngsten Gerichtsentscheid damit nun Erfolg haben. Denn wenn die Erben an der nächsten Generalversammlung vom 14. April nur mit 5 Prozent stimmen können, werden sie ihre Anliegen nicht durchbringen. Die Sika-Erben möchten die opponierenden Verwaltungsräte abwählen lassen und durch ihnen genehme ersezten.

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