Die Maschine landet mit Verspätung. Statt wie vorgesehen dockt sie auch noch am anderen Ende des Flughafens an. Der Zwischenstopp wird zum Spiessrutenlauf. Von «Wettrennen gegen die Umsteigezeit» berichtet Dirk Busse von Airhelp, einem Portal, das auf Fluggastrechte spezialisiert ist.
Busse nennt den Fall einer vierköpfigen Familie, die ihren Anschlussflug in Frankfurt am Main (D) verpasst hatte: «Auf diesem grossen Flughafen hatte sie nicht mal zehn Minuten Zeit zum Umsteigen.» Die Airline habe argumentiert, die Familie hätte sich beeilen sollen. «Unfassbar», sagt Busse. Laut dem Grossflughafen sollten Passagiere für das Umsteigen 60 Minuten einplanen.
Wie der vierköpfigen Familie geht es vielen Passagieren. Gerade jetzt über die Osterfeiertage, die für Kurztrips in Europa und Ferien im Süden genutzt werden, haben Flugverspätungen, Annullierungen oder verpasste Anschlussflüge Hochkonjunktur. Sie können zu einem Anspruch auf eine alternative Beförderung und eine Entschädigung von bis zu 700 Franken führen, so das Fluggastrechteportal.
Auf Anfrage von BLICK hat Airhelp für das Jahr 2017 ausgerechnet, in welchen 14 untersuchten europäischen Nationen der Anspruch auf Entschädigungen durch verpasste Anschlussflüge am höchsten ist. Erfreulich: In der Schweiz verpassen Fluggäste ihren Anschluss deutlich seltener als in Deutschland, Frankreich, England oder auch Österreich.
Fluggäste in Europa verschenken über acht Milliarden
Insgesamt führten im letzten Jahr rund 2500 verspätete oder ausgefallene Flüge aus und in die Schweiz zu verpassten Anschlussflügen. Daraus resultiert für Schweizer Fluggäste ein Anspruch auf Entschädigung in der Höhe von über 143 Millionen Franken.
Zum Vergleich: Für Deutschland und das Vereinigte Königreich hat das Fluggastrechteportal jeweils ein Entschädigungspotenzial von 1,8 Milliarden Franken errechnet. Für Frankreich beträgt es 1,1 Milliarden und Italien 959 Millionen Franken. Österreich, Portugal und Dänemark liegen im letzten Jahr bei je über 150 Millionen Franken potenzieller Entschädigungen für Flugpassagiere. Rückblickend auf das vergangene Jahr werden 8,3 Milliarden Franken (fast 7 Milliarden Euro) an Entschädigungen für Fluggäste nicht geltend gemacht, heisst es bei Airhelp.
Laut dem Fluggasthelferportal machen aber nur die wenigsten Flugreisenden von ihrem Recht Gebrauch, von den Airlines eine Ausgleichszahlung zurückzufordern. «Viele wissen einfach auch gar nicht, wie es um ihre Fluggastrechte steht.» Laut eigenen Angaben wurden seit der Gründung des Portals Forderungsansprüche von über 354 Millionen Franken durchgesetzt.
Für die Hilfe verlangt das Portal im Erfolgsfall – das heisst, wenn die Airline der Forderung einer Entschädigung nachkommt – eine Gebühr, die sich nach der zurückgelegten Flugstrecke der Reise richtet. Es zieht von der zugesprochenen Entschädigung eine Servicegebühr von mindestens 25 Prozent ab.
Die Firma ist nicht die einzige, deren Geschäftsmodell gestrandete Fluggäste sind. Refund.me, Fairplane, Flightright oder EUclaim versprechen ebenfalls Hilfe. Alle betonen, dass der Kunde niemals Geld aus eigener Tasche bezahlen müsse.
Was viele nicht wissen: Die ganze Entschädigung im Sack behalten jene, die die Gratis-Fluggastdienste auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) in Anspruch nehmen.
Wenn der Anschlussflug unter derselben Buchungsnummer reserviert wurde, muss die ausführende Airline des Problemflugs dem betroffenen Passagier eine alternative Beförderung offerieren. Kommen die Fluggäste aufgrund des verpassten Anschlussfluges über drei Stunden verspätet am Zielort an, muss die Airline dem Betroffenen zusätzlich eine Entschädigung von umgerechnet 300 bis 700 Franken zahlen. Das regelt die EU-Verordnung 261/2004.
Die genaue Berechnung des Anspruchs ist kompliziert. Darum scheuen viele den Papierkram. Kein Entschädigungsanspruch besteht etwa, wenn Streiks, Unwetter oder Vulkanausbrüche für die Verspätung verantwortlich sind.
Wer nicht den Weg über ein privates Fluggastrechteportal wie Airhelp nimmt, kann sich ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) wenden. Dieses rät Gestrandeten, zuerst direkt die Airline anzugehen und ihr eine Frist von sechs Wochen zu setzen. Passiert nichts, dann steht auf www.bazl.admin.ch > Fluggastrechte ein Formular bereit. Bazl-Anwälte prüfen dann den Fall. In der Regel liegt innert sechs Wochen eine Antwort vor.
Wenn der Anschlussflug unter derselben Buchungsnummer reserviert wurde, muss die ausführende Airline des Problemflugs dem betroffenen Passagier eine alternative Beförderung offerieren. Kommen die Fluggäste aufgrund des verpassten Anschlussfluges über drei Stunden verspätet am Zielort an, muss die Airline dem Betroffenen zusätzlich eine Entschädigung von umgerechnet 300 bis 700 Franken zahlen. Das regelt die EU-Verordnung 261/2004.
Die genaue Berechnung des Anspruchs ist kompliziert. Darum scheuen viele den Papierkram. Kein Entschädigungsanspruch besteht etwa, wenn Streiks, Unwetter oder Vulkanausbrüche für die Verspätung verantwortlich sind.
Wer nicht den Weg über ein privates Fluggastrechteportal wie Airhelp nimmt, kann sich ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) wenden. Dieses rät Gestrandeten, zuerst direkt die Airline anzugehen und ihr eine Frist von sechs Wochen zu setzen. Passiert nichts, dann steht auf www.bazl.admin.ch > Fluggastrechte ein Formular bereit. Bazl-Anwälte prüfen dann den Fall. In der Regel liegt innert sechs Wochen eine Antwort vor.