Entlassung mit über 50
So wehrst du dich gegen eine missbräuchliche Kündigung

Angestellte sind in der Schweiz rechtlich schlecht geschützt. Ihnen kann jederzeit relativ grundlos gekündigt werden. Liegt eine missbräuchliche Kündigung vor, können sich Arbeitnehmende wehren – wenn sie sich an gewisse Fristen und Formalitäten halten.
Publiziert: 15.04.2024 um 12:07 Uhr
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Aktualisiert: 15.04.2024 um 14:45 Uhr
Zu unmotiviert, zu oft krank, zu alt: Arbeitgeber kündigen ihren Angestellten aus verschiedenen Gründen. Das kann für Frust und Verzweiflung sorgen.
Foto: Getty Images
Zu unmotiviert, zu oft krank, zu alt: Arbeitgeber kündigen ihren Angestellten aus verschiedenen Gründen. Das kann für Frust und Verzweiflung sorgen.
Foto: Getty Images
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Gitta Limacher
Beobachter

Ein Heizungsmonteur arbeitet 44 Jahre lang beim selben Arbeitgeber. Immer zufriedenstellend – doch kurz vor der Pensionierung hat er keine Lust mehr auf Neues. Der Chef findet, er sei «negativ eingestellt» und kündigt ihm. Darf er das?

Eine 63-jährige Direktionsassistentin ist schon seit 14 Jahren bei derselben Firma. Doch seit einem halben Jahr ist sie krank. Darf man sie einfach entlassen?

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