Das aktuelle Fördersystem soll aber nicht zu einem im Voraus bestimmten Zeitpunkt abgelöst werden, wie das der Bundesrat noch im Vernehmlassungsentwurf zum Verfassungsartikel vorgesehen hatte. Vielmehr soll die Aufhebung der Fördermassnahmen zeitlich abhängig gemacht werden von der Einführung der Lenkungsabgaben.
Die Klimaabgabe soll auf Brenn- und Treibstoffe sowie Strom erhoben werden. Benzin und Diesel sollen in einer ersten Phase aber noch nicht der Abgabe unterliegen, wie der Bundesrat mitteilte. Auch in diesem Punkt bleibt der Bundesrat bei seinen Plänen. Den Verzicht begründet er damit, dass in der Vorlage zum Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) bereits eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 6 Rappen pro Liter vorgesehen ist.
Die Vorschläge des Bundesrates waren in der Vernehmlassung mehrheitlich durchgefallen. Die linken Parteien und die Umweltverbände hielten die Vorschläge für zu vage. Wirtschaftsverbände und Bürgerliche hingegen fürchten hohe Kosten und Nachteile für Unternehmen.
Die Energiestrategie 2050 gliedert sich in zwei Teile. Das erste Massnahmepaket berät derzeit das Parlament. Es enthält Massnahmen zur Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien. Ab 2021 soll das Fördersystem schrittweise durch ein Lenkungssystem abgelöst werden - den zweiten Teil der Energiestrategie.
Über den Verfassungsartikel wird das Volk entscheiden. Dabei dürfte es sich um ein Ja oder Nein zur Energiewende handeln, also zum Ausstieg aus der Atomenergie.