Energie
EKZ, Elektra Birseck und Romande Energie gründen Gemeinschaftsfirma

Die drei Schweizer Energieunternehmen Romande Energie, Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) und Elektra Birseck (EBM) gründen ein Gemeinschaftsunternehmen.
Publiziert: 27.06.2018 um 09:25 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 20:24 Uhr
EKZ, EBM und Romande Energie wollen Kundenservice bündeln. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/VALENTIN FLAURAUD

In diesem wollen sie ihren Kundenservice bündeln und damit ihre Effizienz verbessern, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Mittwoch heisst.

Am gemeinsamen Unternehmen halten die drei beteiligten Parteien je einen Drittel, wie ein Sprecher der EKZ gegenüber der Nachrichtenagentur AWP erklärte. Zu einem Stellenabbau, ausser in Einzelfällen auf Stufe Management, werde es durch die Bildung des Gemeinschaftsunternehmens nicht kommen, betonte er.

Das neue Unternehmen soll laut den Angaben mit 170 Mitarbeitenden an den Standorten Morges, Zürich und Münchenstein am 1. Januar 2019 den Betrieb aufnehmen. Die neue Gesellschaft verfügt gemäss Mitteilung über ein Portfolio von knapp 900'000 Kunden, was rund 20 Prozent des Schweizer Marktes entspricht.

In der neuen Gesellschaft bündeln die drei Energieversorger Dienstleistungen wie Rechnungslegung, die Callcenters und auch Serviceleistungen rund um die intelligenten Stromzähler (Smart Meter). Zudem wollen sie ihre operative Tätigkeit - vom Messdienst bis zur Rechnungsstellung - auf einer gemeinsamen IT-Plattform standardisieren und weiterentwickeln.

Die drei Unternehmen verfügen laut Communiqué über sich ergänzende Einzugs- und Sprachgebiete, ähnliche Strukturen und Produkte und verfolgen die gleichen Unternehmensziele. Die gemeinsame Gesellschaft erlaube es ihnen, ihre Kompetenzen miteinander zu teilen, heisst es weiter.

Die Unternehmensstruktur des Joint Ventures soll bis im Herbst bekannt gegeben werden. Der Name der Gesellschaft könne zurzeit noch nicht genannt werden, schreiben die Unternehmen. Die Bildung der Gesellschaft ist noch Abhängig von der Zustimmung der Wettbewerbskommission (Weko).

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