Mit einer Wasserkraftreserve soll gegen Winterende eine Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten von Strom und geringerer inländischer Produktion überbrückt werden können. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission Elcom hat am Dienstag die vorläufigen Eckwerte für den Winter 2022/23 veröffentlicht.
Die Wasserkraftreserve soll so dimensioniert sein, dass sie eine Absicherung für ausserordentliche, nicht absehbare kritische Knappheitssituationen darstellt, wie die Elcom mitteilte. Die Eckdaten sind auf ihrer Webseite www.elcom.admin.ch abrufbar.
Wie gross sind die Reserven?
Die Elcom geht bei der Wasserkraftreserve von einer Grössenordnung von 500 Gigawattstungen(GWh) plus/minus 166 GWh aus. Die Dimensionierung der Reserve soll demnach sicherstellen, dass gegen Ende des Winters auch bei erhöhtem inländischen Verbrauch, einer reduzierten Verfügbarkeit inländischer Kraftwerke und verminderten Importmöglichkeiten die Stromversorgung in der Schweiz während einer Phase von wenigen Wochen gewährleistet werden kann.
Die Wasserkraftreserve trägt damit dazu bei, die Versorgungssicherheit der Schweiz zu stärken. Sollte es zu einer europaweiten Strommangellage kommen, kann die Wasserkraftreserve laut Elcom hingegen nur sehr beschränkt zur Versorgungssicherheit beitragen, da sie keine zusätzliche Energie in das System hineinbringt.
Entschädigung für Kraftwerke
Die an der Reserve teilnehmenden Kraftwerke erhalten für das Vorhalten des Wassers eine Entschädigung basierend auf einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren, wie die Elcom weiter schreibt. Aufgrund der aktuell sehr angespannten und unsicheren Situation an den Grosshandelsmärkten sei eine Kostenschätzung schwierig.
Zurzeit geht die Elcom für eine Vorhaltung von 500 GWh von Kosten im mittleren dreistelligen Millionenbereich aus. Dieser Betrag könnte aber bei anhaltender Anspannung im Markt ansteigen. Die Kosten für die Vorhaltung der Reserve werden laut Elcom von allen Schweizer StromkonsumentInnen gemäss ihrem Verbrauch getragen und über einen Zuschlag auf den Netztarif weitergereicht.
Kosten-Nutzen Abwägung ist komplex
Nach Angaben von Elcom gilt es generell, bei der Dimensionierung der Reserve Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen: Während der Zusatznutzen einer grösseren Speicherreserve für die Versorgungssicherheit abnehmen würde, stiegen die Kosten überproportional an.
Eine grössere Wasserkraftreserve würde vor allem den Importbedarf in den früheren Wintermonaten erhöhen, da das Volumen der Reserve aus dem Markt genommen wird. Im Falle einer europaweiten Mangellage müsste dann die Reserve entsprechend früher schon beansprucht werden. Auch eine grössere Reserve könnte ein solches Szenario daher nicht retten.
Die Energie soll vom 1. Dezember bis zum 15. Mai nächsten Jahres vorgehalten werden. Der 15. Mai wurde festgelegt aufgrund der historischen Füllstandskurven der Schweizer Speicherseen. Ab dann sollten die Füllstände spätestens wieder ansteigen.
Bundesrat bereitet Verordnung vor
Die entsprechende Verordnung soll gemäss Elcom durch den Bundesrat Anfang September erlassen werden und am 1. Oktober in Kraft treten. Die Eckwerte werden am 3. Oktober formell erlassen. Im Anschluss wird Swissgrid die Ausschreibung vornehmen und die Auktion durchführen. (SDA)