Die Competec Logistik AG kann an ihrem Standort in Willisau LU den geplanten Erweiterungsbau realisieren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern abgewiesen. Gründer und Inhaber Roland Brack spricht von einem «Befreiungsschlag».
Die beiden in Sichtweite des geplanten Baus wohnenden Personen verlangten in ihrer Beschwerde unter anderem einen Gestaltungsplan. In diesem sollte nicht nur die derzeit geplante Erweiterung berücksichtigt werden, sondern auch eine von der Competec angedachte weitere Vergrösserung des Logistikcenters.
Eine abgeschlossene Einheit
Das Bundesgericht hat diese und weitere Rügen der Anwohner abgewiesen. Es kommt zum Schluss, dass weitere Ausbauvorhaben von der Vorinstanz nicht berücksichtigt werden mussten. Das vorliegende Projekt sei eine in sich abgeschlossene Einheit. Ebensowenig sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, die mehr als das aktuelle Bauvorhaben umfasse.
Die Competec Logistik betreibt in der kommunalen Arbeitszone IV ein Logistikcenter. Auf dem Areal soll ein Erweiterungsbau mit einer Länge von rund 143 Metern, einer Breite von 59 Metern und einer Höhe von 31 Metern entstehen. Das neue Modul wird die bestehenden Gebäude um 18 Meter überragen. Zur Competec-Gruppe gehören unter anderem der Online-Händler Brack.ch mit Sitz in Mägenwil AG.
Brack spricht von «Befreiungsschlag»
«Für uns kommt der Bundesgerichtsentscheid einem Befreiungsschlag gleich», wird Gründer und Inhaber der Competec-Gruppe, Roland Brack, in einer Medienmitteilung vom Donnerstag zitiert. Es sei sehr froh, dass das Bundesgericht klar bestätige, dass Competec alle Vorschriften eingehalten habe.
Nun müsse man sich in der Planung nicht mehr mit unkalkulierbaren externen Faktoren und Zeiträumen auseinander setzten, sondern könne sich auf den Neubau konzentrieren, heisst es weiter.
Brack will Entschädigung spenden
Competec will das Bauprojekt in den ursprünglich geplanten Dimensionen und damit in der Form, in der es bewilligt worden war, ausführen. Die Einsprachen der Anwohner hätten somit ausser der Verzögerung keine Wirkung, heisst es.
Roland Brack erachtet es als «bedauerlich», dass ein Grossteil der Verfahrenskosten nicht von den Parteien getragen, sondern «eigentlich durch die öffentliche Hand» subventioniert würden.
Er will deshalb die ihm zustehende Entschädigung von der unterliegenden Partei nicht annehmen, sondern in Form einer Spende an ein regionales Hilfswerk «wieder der Allgemeinheit» zukommen lassen. Details zur Spende will er zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. (SDA/pbe)