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Einkaufen am Sonntag, Regale in der Nacht auffüllen
Migros und Coop sollen mehr Flexibilität erhalten

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus aufzuhalten, sollen Migros und Coop Ausnahmen vom Arbeitsgesetz erhalten. Gewerkschaften wehren sich.
Publiziert: 02.04.2020 um 07:38 Uhr
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Aktualisiert: 11.04.2020 um 16:22 Uhr
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Migros: Soll der Händler an sieben Tagen geöffnet sein?
Foto: PIUS KOLLER
Marc Iseli

Für Ärzte und Pfleger hat der Bundesrat bereits Ausnahmen erlassen. Nun bringt die Denkfabrik Avenirsuisse auch eine Lockerung des Arbeitsgesetzes für die Logistik- und Lebensmittelbranche ins Spiel. So soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus zusätzlich erschwert werden.

«Social Distancing bedeutet auch, dass wir die Stosszeiten glätten müssen – das bedingt eine gleichmässigere Nutzung der Infrastruktur», sagt Avenirsuisse-Mitarbeiter Marco Salvi zu BLICK. «Mit einer Ausweitung der Lebensmittelversorgung auf sieben Tage pro Woche würde man die Kundenfrequenzen abflachen. Dafür müssen Bestimmungen im Arbeitsgesetz flexibilisiert werden.»

Die Idee geht aber noch weiter. Avenirsuisse bringt auch eine Aufhebung der Bestimmung zur Nachtarbeit ins Spiel. Gleiches gilt für die Ruhezeitbestimmungen, die nicht sicherheitsrelevant sind. Das Ziel: Die Zahl der Arbeitnehmenden soll sich auf den Tag verteilen. Um zu verhindern, dass zu viele gleichzeitig tätig sind.

Regale in der Nacht auffüllen

«So könnten beispielsweise im Detailhandel während der Nacht die Regale aufgefüllt werden, womit der Kundenkontakt der Angestellten minimiert würde und die Kunden nicht infolge halbleerer Regale zu weiteren Hamsterkäufen animiert würden», sagt Salvi.

Die Post- und Paketzustellung sollte in diese Sondergenehmigung einbezogen werden. «Die Umsetzung von Sondergenehmigungen für Lastwagen für Fahrten und Belieferungen am Sonntag muss für die Schweiz einheitlich geregelt werden. Derzeit existieren kantonale unterschiedliche Regeln, die Lastwagen müssen aber meist durch mehrere Kantone fahren.»

Den Gewerkschaften gehen solche Forderungen zu weit. Die Syna hat in dieser Woche den Bundesrat bereits dafür kritisiert, dass er die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für das Spitalpersonal ausgesetzt hat.

«Nicht auf Kosten der Angestellten»

«Die momentanen Herausforderungen im Gesundheitswesen müssen gemeistert werden, aber nicht auf Kosten der Gesundheit der Angestellten», heisst es in einer Stellungnahme.

«Dies gilt auch in der Verkaufsbranche», sagt Syna. «Auch das Personal im Detailhandel sieht sich im Moment einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt und riskiert im Einsatz oft seine Gesundheit.»

Syna lehnt jegliche arbeitsrechtliche Lockerungen ab. «Das geltende Arbeitsgesetz gibt den Detailhändlern genügend Möglichkeiten, eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für das Personal zu gewährleisten.»


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