Einigung im Bauhauptgewerbe
Mehr Lohn und Rente ab 60

Die Sozialpartner im Baugewerbe haben sich auf einen neuen Landesmantelvertrag geeinigt. Dieser sieht eine Lohnerhöhung sowie den Erhalt der Frührente ab 60 vor. Das geben der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) sowie die Gewerkschaften Unia und Syna bekannt.
Publiziert: 03.12.2018 um 15:35 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2018 um 08:40 Uhr
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Die Kräne drehen sich weiter: Die Sozialpartner im Bauhauptgewerbe haben sich auf einen neuen Landesmantelvertrag geeinigt.
Foto: Keystone

Der Streit in der Baubranche ist beigelegt: Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) sowie die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich heute in Zürich nach langen und intensiven Verhandlungen auf einen neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe, die Sicherung der Rente mit 60 sowie Lohnerhöhungen für die kommenden zwei Jahre geeinigt.

Die Lösung umfasst die bereits im Verlaufe des Herbstes ausgehandelten Massnahmen zur Sanierung der Stiftung FAR, welche die Rente mit 60 garantiert. Der Landesmantelvertrag (LMV) würde um vier Jahre mit gewissen Verbesserungen auf beiden Seiten abgeschlossen. Das Verhandlungsergebnis beinhaltet eine generelle Erhöhung der Effektiv- wie der Minimallöhne von je 80 Franken für die Jahre 2019 und 2020.

Jetzt entscheiden die Delegierten

Dieses Verhandlungsergebnis wird nun den jeweiligen Gremien zum Entscheid vorgelegt. Die Berufskonferenzen der Gewerkschaften Unia und Syna finden am 15. Dezember statt. Der Baumeisterverband wird auf den 19. Dezember eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen. Der neue Landesmantelvertrag würde auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten. (koh) 

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