Einigung auf Digital-Gesetz
Strenge EU-Vorgaben für Internetriesen

Internetgiganten wie Facebook und Google müssen in der Europäischen Union künftig deutlich strengere Regeln einhalten. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich am Donnerstag in Brüssel auf ein Gesetz geeinigt.
Publiziert: 25.03.2022 um 07:10 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2022 um 11:09 Uhr
Internetriesen wie Google und Facebook sind künftig strengeren Regeln unterworfen. (Archivbild)
Foto: Michel Euler

Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) soll die Marktmacht der Internetriesen einhegen und für faireren Wettbewerb sorgen soll. Konsumentinnen und Konsumenten sollen dadurch mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten bekommen.

Der DMA ist Teil eines grossen Digital-Pakets, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgestellt hat. Der zweite Teil ist das Gesetz über Dienste (Digital Services Act, DSA), über das Parlament und EU-Staaten noch verhandeln. Der DSA befasst sich mit gesellschaftlichen Aspekten wie Hassrede oder gefälschten Produkten.

Zuletzt hat die EU sich Anfang des Jahrtausends umfassende Regeln fürs Internet gegeben. Heutzutage wird immer wieder beklagt, das Internet sei ein rechtsfreier Raum und es sei schwierig, bestehende Regeln durchzusetzen. So konnte das Wettbewerbsrecht aus der analogen Welt die schnelle Konzentration von Nutzern und Marktmacht bei wenigen Digitalkonzernen bislang nicht verhindern.

Der DMA zielt nun auf bestimmte Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher sind. Zunächst dürften vor allem die US-Unternehmen Google, Amazon, Facebook und Apple betroffen sein. Diese sogenannten Gatekeeper müssen künftig bestimmte Ver- und Gebote beachten. Bei Verstössen drohen ihnen heftige Sanktionen - bis hin zur Aufspaltung der Unternehmen.

Den Gatekeepern soll für ihre zentralen Dienste unter anderem verboten werden, eigene Produkte und Angebote bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz zu behandeln. Nutzer sollen vorinstallierte Apps häufiger löschen können. Auch sollen Verbraucher einen Dienst nutzen können, ohne der Datenbündelung über alle Angebote eines Gatekeepers hinweg zustimmen zu müssen.

(SDA)

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