Einheitliche Kriterien
Einigung über einheitliche EU-Standards für Mindestlöhne

EU-Staaten und Europaparlament haben sich auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt. Der Kompromiss beinhaltet etwa Standards, dass gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen.
Publiziert: 07.06.2022 um 08:40 Uhr
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Aktualisiert: 07.06.2022 um 11:01 Uhr
Das Europäische Parlament hat sich auf Standards für Mindestlöhne geeinigt. Der Gesetzesentwurf legt Regeln zur Festsetzung, Aktualisierung und Durchsetzung von Mindestlöhnen fest.(Archivbild)
Foto: PATRICK SEEGER

Zudem sehe das Gesetzesvorhaben vor, dass EU-Länder Aktionspläne festlegen müssen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt, bestätigte der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments Dennis Radtke am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Leben von Millionen Beschäftigten werde dadurch sich erheblich verbessern.

Die EU-Länder teilten mit, dass gesetzliche Mindestlöhne künftig mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden sollen. Eine Ausnahme gebe es für Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden. Hier gelte eine Frist von vier Jahren. Die Sozialpartner müssen den Angaben zufolge an den Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne beteiligt werden.

Beide Seiten müssen den Kompromiss noch formell bestätigen. Dann haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen.

In Deutschland war jüngst beschlossen worden, dass der Mindestlohn vom 1. Oktober an auf zwölf Euro steigen soll. Damit hat Deutschland bereits einen der höchsten Mindestlöhne in der EU. Nur in Luxemburg wird mehr gezahlt, wie aus Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht. Jedoch liegt die Tarifbindungsquote in Deutschland deutlich unter den nun angestrebten 80 Prozent.

Im Oktober 2020 hatte die EU-Kommission bereits einen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Bei der nun erfolgten Einigung bestand die Herausforderung, dass die EU-Verträge enge Grenzen setzen: Denn die Europäische Union darf keine konkreten Lohnhöhen vorgeben, sondern nur Leitlinien erlassen.

(SDA)

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