Das schreibt die Finma in einer Mitteilung zum Abschluss eines Enforcement-Verfahrens. Die Gesellschaft habe aber Massnahmen zur Verbesserung der Abläufe und internen Kontrollen beschlossen und mittlerweile umgesetzt.
Gemäss der Aufsichtsbehörde hatte die Jungfraubahn zumindest zwischen 2014 und 2016 - die FINMA hat erst ab 2013 die Kompetenz zur allgemeinen Marktaufsicht - jeweils am letzten Handelstag des Jahres Börsenaufträge für umfangreiche Verkäufe ihrer Aktien aus dem Eigenbestand erteilt. Damit habe sie das Ziel verfolgt, am Jahresende jeweils für einen gezielten Kursrückgang zu sorgen.
«Mit Behörden kooperiert»
Die Gesellschaft bewegte den Jahresendkurs ihrer Titel in einer Grössenordnung von bis zu vier Prozent. Mit diesem Verhalten habe sie gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation verstossen, stellt die Finma fest. Der Hinweis auf mögliches Fehlverhalten in diesem Fall kam von der Handelsüberwachungsstelle der Schweizer Börse. Es handelte sich um das erste Enforcementverfahren im Bereich der Marktmanipulation gegen einen Emittenten, der nicht zugleich der Aufsicht der Finma unterstellt ist.
Die Jungfraubahn Holding betont in einer Mitteilung vom Donnerstagabend, dass sie mit den Behörden kooperiert habe. Die Jungfraubahn-Gruppe sehe sich als «Value Stock» verantwortlich, Voraussetzungen zu schaffen, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erhalten sowie den regionalen Wirtschaftsstandort zu sichern. Im schwierigen touristischen Umfeld setze sie sich dafür ein, nicht als Spekulationsobjekt wahrgenommen zu werden, heisst es in der Mitteilung des Unternehmens. (SDA)