Rund eine Million Franken abgezweigt
Ex-Kassiererin der Fondation Beyeler muss ins Gefängnis

Eine Frau soll die Fondation Beyeler in Riehen BS über elf Jahre um fast eine Million Franken geprellt haben: Am Mittwoch hat am Basler Strafgericht der Prozess gegen die ehemalige Kassiererin des Museums begonnen. Nun steht das Urteil.
Publiziert: 02.08.2023 um 09:33 Uhr
|
Aktualisiert: 04.08.2023 um 17:21 Uhr
Die Fondation Beyeler wurde an der Kasse um fast eine Million Franken an Eintrittsgeldern geprellt.
Foto: Dominiwue Spirgi/KEYSTONE

7400 Franken: So viel Geld soll eine Baslerin (54) elf Jahre lang jeden Monat aus der Kasse des Beyeler-Museums entwendet haben. Das entspricht rund 240 Franken pro Tag. Am Mittwoch musste die ehemalige Kassenmitarbeiterin sich vor dem Basler Strafgericht verantworten.

Die Frau mit serbischer Staatsbürgerschaft hat im Jahr 2008 beim Museum angefangen, zwei Jahre später stieg sie zur Teamleiterin auf. Bis zu ihrer Entlassung 2019 soll sie laut der Staatsanwaltschaft rund 980'000 Franken veruntreut haben. Allerdings scheint es insbesondere für den Beginn der mutmasslichen Unregelmässigkeiten keine klaren Beweise zu geben, berichtet die «BZ Basel».

Dreieinhalb Jahre Knast

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Sie sah die aufgeführten Delikte des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfacher Veruntreuung, mehrfachen Urkundenfälschung und gewerbsmässigen Geldwäscherei als klar erwiesen an.

Am Freitag kam dann raus: Die Frau wurde wegen mehrfacher Veruntreuung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und sieben Monaten verurteilt. Zusätzlich erhält sie eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 70 Franken und muss der Fondation Beyeler einen Schadenersatz in der Höhe von knapp 900'000 Franken zuzüglich Zins zahlen. Einen Landesverweis erachtete der Staatsanwalt als unverhältnismässig, weil die Beschuldigte seit ihrem zweiten Lebensjahr in der Schweiz lebe und zu ihrem Heimatland Serbien keinen Bezug mehr habe.

Es sei nicht möglich, jeden einzelnen deliktmässigen Griff in die Kasse der Fondation Beyeler aufzuzählen, sagte der Staatsanwalt. Aber bei der Überprüfung der Kontobewegungen der Beschuldigten sei man auf nicht erklärte Bareinzahlungen in der Höhe von 25'000 bis 150'000 Franken pro Jahr gestossen, die sich nur auf diese Quelle zurückführen liessen, zumal diese Einzahlungen nach ihrer Entlassung im Juni 2019 schlagartig ausgeblieben seien.

Mega-Summe in die eigene Tasche gesteckt

Bei der Zeugeneinvernahme hatte zuvor ein ehemaliger Kassenmitarbeiter ausgesagt, dass er 2019 unter seinem Namen abgebuchte Stornierungen von Billettverkäufen entdeckt habe, die er nicht veranlasst habe. Von der Schrift her habe er die Angeklagte im Verdacht gehabt.

Als zweiter Zeuge bestätigte der ehemalige Aufsichtsleiter des Museums, dass es wegen der Häufung von Notfalltickets weitere Verdachtsmomente gegeben habe. Das sei 2019 bei der Picasso-Ausstellung 20 bis 40 Mal pro Tag der Fall gewesen.

Zu den hohen ungeklärten Bareinzahlungen auf ihr Konto und die hohen Ausgaben etwa für Reisen oder Kleider machte die Angeklagte keine oder nur marginale Aussagen. Auf den Kauf von vier Autos angesprochen, den sie als Nichtbesitzerin eines Führerausweises getätigt habe, sagte sie, dass sie das Geld für andere vorgeschossen habe.

Die beschuldigte 54-jährige Frau, die als Angestellte der mit dem Billettverkauf beauftragten ISS Facility Services von 2008 bis 2019 an der Kasse der Fondation tätig war und diese ab 2010 auch leitete, steckte laut Anklageschrift mindestens 986'126 Franken in die eigene Tasche.

Keine Reue oder Einsicht

«Es handelt sich um einen hohen Deliktsbetrag und somit um eine hohe kriminelle Energie, die Sie hier aufgewendet haben. Es zeigt auch die Unverfrorenheit und die Gleichgültigkeit, die Sie hier zu Tage legen», sagte die Gerichtspräsidentin. Reue und Einsicht seien nicht auszumachen. Weiter sagt sie, die Frau habe sich mit dem Geld ihren luxuriösen Lebensstil finanziert.

Dazu habe die Beschuldigte mithilfe von Tricksereien, die lange Zeit nicht entdeckt wurden, Eintrittskarten verkauft, ohne diese über die Kasse zu verbuchen. Des Weiteren habe sie Eintritte doppelt verkauft. Und schliesslich habe sie regulär erfolgte Ticketverkäufe nachträglich zum Teil über die Kassencodes ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern storniert und die Beträge der Kasse entnommen.

Verteidiger sagt, Geld könne von unbekanntem Gönner kommen

Der Verteidiger sah die seiner Mandantin vorgeworfenen Tatbestände des Diebstahls, der Urkundenfälschung und der Geldwäscherei als nicht gegeben. Nur in den wenigen Fällen der Stornierung zum eigenen Nutzen könne von einer Veruntreuung die Rede sein, sagte er. Deshalb beantragte er eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

Der Staatsanwaltschaft warf er vor, die kolportierten Diebstahlhandlungen nicht genau abgeklärt zu haben. Sie habe sich in erster Linie auf die Bareinzahlungen auf das Konto der Beschuldigten gestützt, ohne nachweisen zu können, dass es sich um Geld aus der Kasse der Fondation handeln würde. Es sei nicht Sache der Kontobesitzerin, die Quelle der Gelder zu deklarieren – es könnten ja Zahlungen eines unbekannten Gönners sein. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.