«Wir müssen die KMUs schützen und Löhne sichern»
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Nach Notstand fordern Experten:«Wir müssen die KMUs schützen und Löhne sichern»

Effizientes Instrument in der Krise
Das müssen Sie zur Kurzarbeit wissen

Als ein effizientes Mittel gegen die Wirtschaftskrise gilt das Instrument der Kurzarbeit. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die sogenannte Kurzarbeitsentschädigung.
Publiziert: 17.03.2020 um 20:37 Uhr
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Aktualisiert: 21.03.2020 um 08:49 Uhr
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Gestapelte Tische und Stühle vor dem Restaurant Parterre auf dem Kasernenareal in Basel: Viele Beizen und Bars ...
Foto: keystone-sda.ch
Christian Kolbe

Die Wirtschaft steht wegen des Coronavirus beinahe still, vor allem viele Dienstleistungsbetriebe müssen auf Anordnung des Bundesrates geschlossen bleiben. Der Coiffeur, der PC-Shop, der Kleider- und Buchladen – alles zu! Das heisst für viele Angestellte: Sie haben im Moment keine Aufgabe mehr, müssen zu Hause bleiben. Dasselbe gilt für Restaurants oder Hotels.

Für Angestellte wie Patrons eine Katastrophe, die Einnahmen bleiben aus, die Löhne sind bald nicht mehr gesichert. Für diese Situation gibt es ein Hilfsmittel: Die sogenannte Kurzarbeit. Von Kurzarbeit spricht man bei der vorübergehenden Reduzierung oder vollständigen Einstellung der Arbeit in einem Betrieb. Das genau ist jetzt in vielen Betrieben der Fall.

Diese Massnahme hat ein Ziel: Arbeitsplätze zu erhalten, anstatt sie anzubauen. Dafür springt der Staat vorübergehend in die Lücke, übernimmt 80 Prozent des ausgefallenen Lohnes. Der Bundesrat hat am letzten Freitag dafür rund 8 Milliarden Franken bereitgestellt.

Wer kann einen Antrag auf Kurzarbeit stellen?

Grundsätzlich alle Betriebe, die Angestellte beschäftigen. Ein grosser Fehler wäre, im Moment auf einen Antrag für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für seine Mitarbeitenden zu verzichten. Nur wer einen Antrag stellt, hat überhaupt eine Chance auf Kurzarbeitsentschädigung.

Welche Bedingungen muss der Antrag erfüllen?

Es braucht eine Aufstellung der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer. Zudem muss Ausmass und Dauer sowie die Notwendigkeit kurz begründet werden. Das heisst, Restaurants, Kinos, Blumenläden und viele andere Betriebe können mit dem Hinweis auf die vom Bundesrat erlassene Betriebsschliessung den Antrag einreichen. Firmen, die wegen Quarantäne oder Auftragsrückgängen weniger Arbeit haben, müssen den Arbeitsausfall angeben.

Wer nimmt den Antrag entgegen?

Der Antrag muss an die kantonalen Amtsstellen für Arbeitslosenversicherung gerichtet werden. Diese sind bei den kantonalen Ämtern für Wirtschaft und Arbeit (AWA) angesiedelt.

Wer hat Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung?

Grundsätzlich alle Arbeitnehmenden, die bei einer Firma unbefristet angestellt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie im Monats- oder Stundenlohn arbeiten. Ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben Arbeitnehmende, die infolge des Coronavirus unter Quarantäne gestellt sind.

Wer bekommt keine Kurzarbeitsentschädigung?

Selbstständigerwerbende, Temporärangestellte, Arbeitnehmende auf Abruf oder Lehrlinge. Das Staatssekretariat für Seco prüft derzeit eine Ausweitung der Kurzarbeit oder andere Massnahmen. Doch noch gibt es keinen Entscheid. Auch wer etwa aus Angst vor Ansteckung oder wegen Betreuungspflichten der Arbeit fern bleibt, hat einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.

Welchen Fristen gelten für die Anmeldung?

Momentan beträgt die Anmeldefrist für Kurzarbeit ausnahmsweise drei Tage. Wichtig ist der Hinweis auf die Coronakrise und die vom Bundesrat angeordnete ausserordentliche Lage. Zudem wurde die Karenzfrist auf einen Tag reduziert. Das heisst, der Arbeitgeber bezahlt einen Tag Arbeitsausfall, dann greift die Kurzarbeitsentschädigung.

Wie lange kann Kurzarbeitsentschädigung bezogen werden?

Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung liegt bei 12 Monaten. Der Bundesrat kann die Frist bei hoher Arbeitslosigkeit auf 18 Monate verlängern. Wichtig: Betriebe mit einem Arbeitsausfall von mehr als 85 Prozent können maximal vier Monate Kurzarbeitsentschädigung beziehen.

Wer hilft bei Fragen und Unklarheiten?

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco wird ab Donnerstag eine Hotline für Unternehmen einrichten. Hilfe beim Ausfüllen des Antrages gibt es bei den kantonalen AWA, den einzelnen Branchenverbänden oder auch beim Gewerbeverband.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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