Wer in der Stadt Zürich eine Altbauwohnung zu vermieten hat, kann wählerisch sein. «Idealerweise sind Sie zwischen 35 und 50 Jahre alt und Nichtraucher», schreibt ein Inserent auf der Online-Plattform Homegate. Doch damit nicht genug: «Als Mieter suche ich eine männliche, alleinstehende Person mit deutscher Muttersprache» (siehe Ausschnitt oben).
Der letzte Satz macht Jana Petrovic* (34) wütend. «Es ist zum Heulen», so die Schweizerin mit serbischen Wurzeln. Per E-Mail macht sie SonntagsBlick auf das Inserat aufmerksam: «Ich bin berufstätig, Mutter einer Tochter und suche für meine kleine Familie seit Monaten eine Wohnung. Doch obwohl mein Partner und ich gemeinsam gegen 180000 Franken jährlich verdienen, finden wir keine in der Stadt Zürich.» Sie ist überzeugt: Es liegt an ihrem Namen.
Verstösst das Inserat gegen die Rassismus-Strafnorm?
Der Schweizerische Mieterverband kritisiert das besagte Inserat scharf. «Das bestätigt die Studie, welche belegt, dass Ausländer bei der Wohnungssuche diskriminiert werden», so Generalsekretärin Natalie Imboden (48). Die Benachteiligung erfolge zwar eher indirekt, indem die deutsche «Muttersprache» als Vergabekriterium verlangt werde. «Doch Ausländer, aber auch französisch- und italienischsprachige Schweizer werden durch dieses Kriterium ausgeschlossen.»
Es stelle sich die Frage, ob das betreffende Inserat gegen die Rassismus-Strafnorm verstosse. «Wäre dies der Fall, hätte das allerdings nur strafrechtliche Konsequenzen für den Inserenten. Ein Recht auf den Abschluss eines Mietvertrages liesse sich daraus nicht ableiten.»
Homegate beurteilt das Anbieten nur an Personen mit deutscher Muttersprache als juristischen «Grenzfall». Solche Formulierungen seien nicht wünschenswert. Aus Ressourcengründen könne man aber nicht gesamte Textpassagen prüfen. «Aus den letzten fünf Jahren sind Homegate aber lediglich drei Fälle mit kritischem Inhalt bezüglich Diskriminierung oder Rassismus bekannt», so Sprecherin Carina Schönenberger.
* Name von der Redaktion geändert