Erfolg gegen Volkswagen im Dieselskandal
Schweizer VW-Kunde gewinnt erneut vor Gericht

Ein Schweizer Besitzer eines VW-Dieselautos hat vor Gericht erneut Recht bekommen. Der Genfer Gerichtshof bestätigte die Verurteilung eines Amag-Importeurs. Die Amag kritisiert das Gutachten und schliesst einen Weiterzug ans Bundesgericht nicht aus.
Publiziert: 03.08.2023 um 21:54 Uhr
|
Aktualisiert: 04.08.2023 um 12:35 Uhr
Manipuliert: Bei amtlichen Tests wiesen die Dieselfahrzeuge einen geringen Schadstoffausstoss auf. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Der Anwalt des Klägers, der ein Fahrzeug mit einem manipulierten Motor gekauft hatte, machte das Urteil vom Juni am Donnerstagabend publik. Das Gericht vertritt demnach die Ansicht, dass der Kunde im Recht war, als er seinen Kaufvertrag rückgängig machte.

Der Prozess hat hohen Symbolgehalt, da er zum ersten Urteil in der Schweiz geführt hatte, das zugunsten eines Kunden ausfiel.

Trotz des Rückrufs durch die Amag war das Fahrzeug gemäss den geltenden Normen nach wie vor zu umweltschädlich. Der Fahrer hätte gebüsst werden können, wenn er mit dem Auto unterwegs gewesen wäre. Die Amag wurde folglich Ende 2021 in erster Instanz dazu verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen und dem Opfer 18'000 Franken zu zahlen - hinzu kamen die geschätzten Gerichts- und Anwaltskosten.

Der Anwalt hatte Volkswagen und die Importeurin mehrmals aufgefordert, alle seine Kunden zu entschädigen - mehr als sechs Jahre nach dem Dieselgate-Skandal. In einer Stellungnahme, welche RTS am Donnerstag publik machte, kritisiert die Amag ein «unkorrektes Rechtsgutachten». Die Importeurin schliesst nicht aus, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Beim Abgasskandal wurden bei VW millionenfach Dieselfahrzeuge so manipuliert, dass sie bei amtlichen Tests einen geringen Schadstoffausstoss aufwiesen, im normalen Gebrauch dann aber deutlich umweltschädlicher waren als auf dem Prüfstand. Von den Manipulationen sollen in der Schweiz rund 175'000 Autokäufer und Leasingnehmer betroffen gewesen sein. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.