Der Restaurantbesitzer haftet nur dann für den Verlust Ihrer Jacke, wenn er oder jemand seiner Angestellten sie persönlich entgegennimmt und sie an einem Ort aufbewahrt, zu dem andere Gäste keinen Zutritt haben. Die Haftung entfällt, wenn der Kellner - wie in Ihrem Fall - Ihnen die Jacke einfach nur gefälligkeitshalber abgenommen und sie in der allgemein zugänglichen Garderobe beim Eingang aufgehängt hat.
Falls Sie eine Hausratversicherung mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» haben, können Sie den Diebstahl Ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Sie bezahlt Ihnen den Neuwert der gestohlenen Jacke, unter Abzug des vereinbarten Selbstbehalts. Dieser beträgt meist 200 Franken.
Ein Tipp: Es ist immer sicherer, Jacken und Mäntel an den Tisch zu nehmen. Wenn Sie sie dennoch lieber an der Garderobe aufhängen, sollten Sie nicht vergessen, die Taschen zu leeren und das Portemonnaie, den Schlüsselbund, die Agenda und das Mobiltelefon an den Tisch zu nehmen.