Diebstahl an der Garderobe
Jacke in der Beiz weg - wer zahlt?

Gestern waren wir im Restaurant. Der Kellner nahm mir die Jacke ab und hängte sie beim Eingang auf. Als wir gingen, war die Jacke weg. Wer haftet für den Verlust?
Publiziert: 18.09.2015 um 00:12 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:37 Uhr

Der Restaurantbesitzer haftet nur dann für den Verlust Ihrer Jacke, wenn er oder jemand seiner Angestellten sie persönlich entgegennimmt und sie an einem Ort aufbewahrt, zu dem andere Gäste keinen Zutritt haben. Die Haftung entfällt, wenn der Kellner - wie in Ihrem Fall - Ihnen die Jacke einfach nur gefälligkeitshalber abgenommen und sie in der allgemein zugänglichen Garderobe beim Eingang aufgehängt hat.

Falls Sie eine Hausratversicherung mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» haben, können Sie den Diebstahl Ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Sie bezahlt Ihnen den Neuwert der gestohlenen Jacke, unter Abzug des vereinbarten Selbstbehalts. Dieser beträgt meist 200 Franken.

Ein Tipp: Es ist immer sicherer, Jacken und Mäntel an den Tisch zu nehmen. Wenn Sie sie dennoch lieber an der Garderobe aufhängen, sollten Sie nicht vergessen, die Taschen zu leeren und das Portemonnaie, den Schlüsselbund, die Agenda und das Mobiltelefon an den Tisch zu nehmen.

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