Die Richter haben entschieden
Ruoff hat das letzte Wort bei Poststellenschliessung

Wandelt die Post eine Poststelle in eine Agentur um oder schliesst sie ganz, kann dieser Entscheid von den Gemeinden gerichtlich nicht angefochten werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Poststelle in Balerna TI entschieden.
Publiziert: 03.05.2018 um 13:08 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:40 Uhr
Hat für einmal gut lachen: Post-Chefin Susanne Ruoff. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Post im Alleingang entscheiden kann, Filialen in Agenturen umzuwandeln.
Foto: Reuters
Sven Zaugg

Sieg für Post-Chefin Susanne Ruoff. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Post im Alleingang entscheiden kann, Filialen in sogenannte Agenturen umzuwandeln. Das Gericht stützt sich dabei auf die geltende Postverordnung. Diese hält fest, dass der gelbe Riese in Eigenregie über die Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder einer Postagentur entscheiden darf. Die Gemeinden und die Bevölkerung haben nichts zu melden.

Dem Entscheid vorangegangen war ein Fall im Tessin. Die Post hatte im Jahr 2013 die Tessiner Gemeinde Balerna informiert, dass sie die Poststelle «schlanker und moderner» gestalten wolle. Die Gemeinde ging auf die Barrikaden. Mehrere Gespräche zwischen der Post und den lokalen Behörden fruchteten nicht. Im Dezember 2016 entschied die Post, die Poststelle in eine Agentur umzuwandeln. Im November 2017 focht die Gemeinde Balerna den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht an. Ohne Erfolg.

Gemeinden sind nur Zaungast

Bei der Gewerkschaft Syndcom sorgt der Post-Entscheid für rote Köpfe. Der Fall Balerna zeige klar, dass das Postgesetz absolut unbrauchbar sei, wettert Sprecher David Roth. «Gemeinden haben keine Möglichkeit, dass eine unabhängige Behörde abschliessend über eine Poststellenschliessung entscheidet.»

Den Hund begraben sieht Roth bei der eidgenössischen Postkommission. Bevor die Post einen endgültigen Entscheid fällt, ist sie verpflichtet, mit der betroffenen Gemeinde eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Kommt diese nicht zustande, können Gemeinden die eidgenössische Postkommission anrufen. Diese überprüft dann, ob die Post den Zugang zur Grundversorgung weiterhin gewährleistet. Vor dem definitiven Entscheid gibt die Kommission der Post eine Empfehlung ab.

Empfehlungen sind nicht bindend

Der Haken: «Die Postkommission als zuständige Stelle gibt nur Empfehlungen ab, aber diese können von der Post auch einfach ignoriert werden», moniert Roth. Die Empfehlungen sind also nicht bindend.

Roth sieht den Um- und Abbau von Poststellen in vollem Gang. «Viele Personen verlieren derzeit ihre Arbeitsstelle, obwohl die bereits aufgegleiste Revision des Postgesetzes noch nicht abgeschlossen ist.» Das sei untragbar und belastend für das Personal. Der Gewerkschafter fordert: «Die Gemeinden müssen die Gespräche mit der Post verweigern, bis diese Revision verabschiedet ist.» Ob sich mit der Revision des Postgesetzes an der Art und Weise der Schliessung oder Umwandlung von Poststellen etwas ändern würde, ist allerdings unklar.

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