Nach dem bundesrätlichen Lockdown ist das öffentliche Leben in der Schweiz zum Erliegen gekommen. Im ganzen Land gilt seit Montag die «ausserordentliche Lage». Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe bleiben bis vorerst 19. April geschlossen. Wer kann, bleibt zu Hause. Doch nicht alle Läden und Einrichtungen sind vom Lockdown getroffen.
- Alle Lebensmittelläden bleiben weiterhin geöffnet. Derzeit prüfen die Grossisten wie Coop, Migros, Aldi und Lidl Massnahmen, wie mit dem enormen Kundenaufkommen umgegangen werden soll. Warenhäuser wie Manor, die neben Lebensmittel zum Beispiel Kleider, Möbel oder Gartenware anbieten, müssen diese Sektionen absperren. Dasselbe gilt auch für Warenposten-Verkäufer Otto's. Diverse Hygiene-Massnahmen wurden eingeleitet.
- Offen bleiben dürfen auch Bäckereien und Metzgereien, da sie als Lebensmittelläden gelten. Allerdings gibt es eine Einschränkung: So dürfen Bäckereien nur noch über die Theke verkaufen. Bäckereien mit Tearooms müssen den Café-Teil schliessen.
- Zudem bleiben alle Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken geöffnet. Ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Klarheit schafft das Bundesamt für Gesundheit auch bei der Ausnahmeregelung für Hotels. Diese Ausnahme gilt auch für Motels, Jugendherbergen und SAC-Hütten. AirBNB-Angebote unterliegen keiner Einschränkung.
- Ebenfalls geöffnet bleiben die Shops von Swisscom, Sunrise, Salt, Mobilezone und UPC. Sie sind ausdrücklich vom Lockdown ausgenommen. Die Unternehmen haben Massnahmen angekündigt, die Kundenzahl zu reduzieren. Wie lange die Shops ihre Tore noch offen halten, ist unklar. Man beobachte die Situation, heisst es.
- Auch Werkstätten für Transportmittel sind vom Lockdown nicht betroffen. Eine BLICK-Umfrage zeigt: Die Autohändler Franz, Ruckstuhl, Amag und Emil Frey nehmen immer noch Reparaturen vor. Ein Neukauf empfehlen die Händler telefonisch oder via Online-Portal zu tätigen. Geöffnet sind auch die kleinen Ortsgaragen, wie der Verband Freier Autohandel Schweiz auf Anfrage bestätigt. Auch Velo- und Töffliwerkstätten haben weiterhin geöffnet.
- Wer eine Sehschwäche hat, muss sich auch in der aktuellen Lage keine Sorgen machen. Optiker-Geschäfte bleiben weiterhin geöffnet. Visilab bietet einen reduzierten Dienst für den Notfall an. «Kunden, die Probleme mit ihrer Brille haben, sollten zunächst die Visilab-Website konsultieren und eventuell ihre Filiale anrufen», teilt das Unternehmen auf Anfrage mit.
- Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht und kantonalem Recht können offen bleiben. Als Gesundheitsfachpersonen gelten gemäss Gesetz neben dem Pflegefachpersonal die Physio- und Ergotherapeuten, Hebammen und Entbindungspfleger, Ernährungsberaterin und Ernährungsberater, die Optometristen und Osteopathen.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.
Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Mögliche Massnahmen sind unter anderem:
- Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
- Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
- Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
- Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
- Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
- Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
- Einkaufszentren werden geschlossen.
- Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
- Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
- Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
- Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.
Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.
Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Mögliche Massnahmen sind unter anderem:
- Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
- Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
- Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
- Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
- Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
- Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
- Einkaufszentren werden geschlossen.
- Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
- Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
- Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
- Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.
Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.