Die Personen tragen gemäss Finma eine direkte Verantwortung bei den 2014 festgestellten Verletzungen von Aufsichtsrechten im Devisen- und Edelmetallhandel. Vier Verfahren wurden im August 2015 eingestellt, wie die Finma in einer Mitteilung vom Donnerstag mitteilte. Die Dauer der Berufsverbote beträgt zwischen einem und fünf Jahre.
Insgesamt kam die Finma zum Schluss, dass die betroffenen Personen für die bei der UBS festgestellten schweren organisatorischen Mängel und die unzulässigen Verhaltensweisen eine massgebliche Verantwortung tragen.
Daher verhängt die Finma gegenüber dem ehemaligen zuständigen Leiter des globalen Devisenhandels sowie dem ehemaligen zuständigen Leiter des globalen Devisenspothandels ein Berufsverbot. Die beiden Manager dürfen für die Dauer von vier beziehungsweise fünf Jahren keine Tätigkeit in leitender Stellung bei einem von der Finma beaufsichtigten Institut ausüben.
Ausserdem spricht die Aufsichtsbehörde Berufsverbote von mindestens zwölf Monaten gegen vier Devisen- und Edelmetallhändler des Spothandelsdesks in Opfikon aus. Das Verfahren gegen einen weiteren involvierten UBS-Mitarbeiter schliesst die Finma zu einem späteren Zeitpunkt ab. Keine der betroffenen Personen ist noch für die UBS tätig. (SDA)