Deutschland
Das deutsche Bundesverfassungsgericht kippt Atomsteuer

Karlsruhe – Die deutschen Atomkraftwerkbetreiber haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Das Gericht in Karlsruhe gab der Klage der Energiekonzerne wegen der Atomsteuer recht. Die Unternehmen können somit auf milliardenschwere Rückzahlungen hoffen.
Publiziert: 07.06.2017 um 09:56 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:09 Uhr
Deutsches Atomkraftwerk in Gundremmingen (Archiv)
Foto: KEYSTONE/AP dapd/SEBASTIAN WIDMANN

Die von 2011 bis 2016 erhobene Abgabe sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Dem Bundesgesetzgeber fehle in diesem Fall die Gesetzgebungskompetenz. Die Konzerne E.ON, RWE und EnBW hatten die Rückzahlung von rund sechs Milliarden Euro gefordert.

Die Steuer auf Brennelemente in Atomkraftwerken gab es sechs Jahre lang von 2011 bis 2016. Das Geld sollte das Budget konsolidieren helfen und in die Sanierung des maroden Atomlagers Asse fliessen.

Zahlen mussten die Konzerne für alle Brennelemente, die neu im Reaktor zum Einsatz kamen, je Gramm 145 Euro. Für den Energiekonzern E.ON summierte sich das nach Auskunft eines Sprechers über die sechs Jahre auf rund 2,8 Milliarden Euro.

RWE hofft darauf, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.

Die jährlichen Einnahmen aus der Atomsteuer blieben deutlich hinter den erhofften 2,3 Milliarden Euro zurück. Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 mussten 8 der 17 deutschen Atomkraftwerke vom Netz.

Die Steuer brachte daher nur zwischen 422 Millionen Euro (2016) und 1,577 Milliarden Euro (2012) im Jahr ein. Mit EU-Recht war die Abgabe nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2015 vereinbar.

Das sahen die Atomenergiekonzerne anders. Sie sahen sich durch die Abgabe benachteiligt gegenüber anderen Stromerzeugern. Die deutsche Regierung hatten den Atomkonzernen 2010 im Gegenzug für die Steuer längere Laufzeiten zugesichert.

Berlin hielt allerdings auch nach der Atomreaktorkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 an der Steuer fest, als der beschleunigte Atomausstieg bis 2022 besiegelt wurde.

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