Die 30 selbstständigen Franchisepartner betreiben 54 Läden unter der Marke Avec auf eigenes Risiko. Im Gegenzug bezahlen sie an Valora eine Franchisegebühr. Die Verträge sollen nun bis Ende Jahr aufgelöst werden. Als Ersatz biete Valora den Betreibern einen Agenturvertrag an, hiess es weiter.
«Vereinfachung» als Grund
Die Vertragskonditionen würden ab nächstem Monat ausgehandelt, erklärte der Sprecher: «Der neue Vertrag soll nahtlos an die Laufzeit des Franchisevertrages gelten.»
Als Begründung für das Aus der Franchiseverträge nannte Valora die Vereinfachung. Denn der parallele Betrieb verschiedener Partnersysteme (Agenturen und Franchising) neben der Führung der Eigenstellen bringe für Valora eine stetig zunehmende Komplexität mit sich, hiess es. Insgesamt werden derzeit gut ein Drittel der mehr als 150 Avec-Läden von Franchisenehmern geführt.
«Mit der Fokussierung der Partnersysteme auf das Agenturmodell sind wir in der Lage, diese Komplexität zu reduzieren», erklärte der Sprecher. Im nächsten Jahr würden bis zu 90 K-Kioske in Avec-Läden umgewandelt. Zudem wolle der Konzern neue Avec-Shops eröffnen. Damit steige der Bedarf nach einer Vereinfachung der Betreibermodelle zusätzlich.
Einheitliche Preise würden immer bedeutender am Markt. Diese liessen sich mit Agenturen viel einfacher durchsetzen, da Valora als Agenturgeber die Verkaufspreise des Sortiments einheitlich festlegen könne, erklärte der Sprecher. Dagegen bestimme bei den Franchisebetrieben der eigenständige Unternehmer die Verkaufspreise.
Was wird sich ändern?
Zudem liessen sich mit dem Agenturmodell eine geschlossene Warenwirtschaft und Bestellvorschläge einführen. Dabei könnten auch regionale Produkte gebündelt eingekauft werden. «Zudem werden Warenverschiebungen innerhalb des Netzwerks einfach möglich», äusserte sich der Sprecher.
Die finanziellen Auswirkungen für sich selber wollte Valora nicht beziffern. Die finanziellen Folgen für die Franchisenehmer seien von Fall zu Fall unterschiedlich. Statt als Franchisenehmer den Gewinn des Avec-Shops behalten zu können, erhält der Betreiber im Agentursystem von Valora eine Provision auf dem Umsatz. «Mit dieser bezahlt er unter anderem die Löhne», teilte der Sprecher mit. Die Personalkosten würden von Valora nicht vorgeschrieben, abgesehen vom Mindestlohn, der im Gesamtarbeitsvertrag festgelegt sei. (zas/SDA)