Das Büro des Datenschützers werde falls notwendig eine Empfehlung erlassen, sagte Jean-Philippe Walter, der stellvertretende Datenschutzbeauftragte, in einem Gespräch mit der Westschweizer Zeitung «Le Temps» von Montag. Wenn nötig würde der Datenschützer auch vor Gericht ziehen, allenfalls sogar bis zum Bundesgericht.
Vergangene Woche hatte die Piratenpartei Schweiz den Datenschützer dazu aufgefordert, Windows 10 unter die Lupe zu nehmen. Die Software sauge Daten von Nutzerinnen und Nutzern ab und teile diese automatisch mit dem Hersteller. Dieser wiederum reiche die Daten an Dritte weiter, etwa an Werbeunternehmen.
Mehrere Medien, unter ihnen das IT-Portal inside-it.ch und das Newsportal watson, berichteten bereits, dass der Datenschützer Abklärungen ins Auge fasst.
Der Datenschützer interessiert sich nun unter anderem dafür, welche persönlichen Daten abgegriffen, wohin sie geliefert und wie lange sie wo gelagert werden. (SDA)