Ginge es nach dem Bundesrat, sollten Anbieter von WLAN-Netzwerken jeden Nutzer identifizieren. Daten wie Name und Beruf sollten Behörden bei Bedarf einfordern können – etwa von Cafés mit WLAN. Das trieb Datenschützer auf die Palme.
Nun hat das Eidgenössische Justizdepartement (EJPD) nachgebessert, wie «Tages-Anzeiger» und «Luzerner Zeitung» berichten. Nach der neuen Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sollen nur noch Nutzer professionell betriebener WLAN-Netzwerke identifiziert werden. Dies sind etwa solche an Bahnhöfen und Flughäfen, wie die «Luzerner Zeitung» unter Berufung aufs EJPD schreibt.
Im Netz von Cafés kann man entspannt surfen, sofern die Verordnung 2018 in Kraft tritt. Die liegt noch bei den Rechtskommissionen von Stände- und Nationalrat.