Für Helsana kommt’s jetzt knüppeldick. Der eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger (58) reicht beim Bundesverwaltungsgericht demnächst Klage gegen den Krankenversicherer ein. Das berichtet Radio SRF. Der Grund ist die umstrittene Helsana-App. Mit dieser können Versicherte in der Grundversicherung Punkte sammeln, wenn sie ihre Daten teilen – und erhalten danach Geld zurückerstattet.
Konkret bemängelt der oberste Datenschützer zwei Punkte: Erstens, dass die Zusatzversicherung bei der Registrierung der Benutzer abklärt, ob diese bei der Helsana grundversichert sind. Diese «Entgegennahme und Weiterbearbeitung der Daten» verstosse gegen das Datenschutzgesetz, moniert Lobsiger.
Gesetzliche Grundlage fehlt
Ausserdem würden bei der Helsana nur Grundversicherten eine Prämienverbilligung erhalten, wodurch andere diskriminiert würden, so Lobsiger. Über 50'000 Kunden haben gemäss Helsana die Bonus-App Helsana+ heruntergeladen.
Der Datenschützer verlangte von Helsana bereits im April, die umstrittene App den Grundversicherten nicht mehr anzubieten. Für die Rückerstattung von Prämiengeldern gebe es in der Grundversicherung keine gesetzliche Grundlage, so die Begründung. Doch die Krankenkasse widersetzt sich.
Helsana begrüsst Klärung vor Gericht
Helsana hat auf die Empfehlungen des Datenschützers reagiert. Sprecher Stefan Heini sagt im Gespräch mit Radio SRF: «Wir haben dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten offiziell mitgeteilt, dass wir seine Empfehlungen nicht umsetzen werden.» Zudem teilt Helsana die Rechtsauffassung des eidgenössischen Datenschützer nicht. Deshalb begrüsse man eine Klärung dieser Grundsatzfragen vor Gericht.
Paradox: Mit der Helsana Plus-App können Grundversicherte maximal 75 Franken jährlich «verdienen». Weil Prämienrückerstattungen in der Grundversicherung grundsätzlich unzulässig sind, zahlt die Helsana die Rückerstattungen aus dem Topf der Zusatzversicherungen aus. (zas)