Der gefallene Raiffeisen-König Pierin Vincenz (62) sitzt immer noch in Zürcher Untersuchungshaft: «Es geht Pierin Vincenz nicht gut. Die Bedingungen der Untersuchungshaft in der Schweiz sind brutal», sagt einer seiner Freunde, der Unternehmer Hausi Leutenegger (78).
Falls der Ex-Banker auch hinter Gittern seinen 62. Geburtstag feiern will, gelten – wie für alle anderen Häftlinge auch – strenge Regeln. Nur schon für den süssen Teil der Feier: Vincenz darf sich einen Geburtstagskuchen bestellen. Sofern er ihn bezahlt.
Auf eine Anfrage von BLICK antwortet das zuständige Amt für Justizvollzug: «Die Insassen erhalten an ihren Geburtstagen keinerlei Sonderkonditionen. Es werden auch keine zusätzlichen Besuchszeiten gewährt. Einzig einen Kuchen darf der Insasse auf seine eigenen Kosten bestellen und mit den Mitinsassen teilen.»
Ansonsten ein ganz normaler Tag
Der Kuchen komme von einer Bäckerei, welche die Gefängnisleitung bestimmt. Vincenz dürfe aus der ganzen Palette der dort angebotenen Kuchen auswählen.
Andere Ausnahmen bewilligt die Gefängnisleitung dagegen zum Geburtstag nicht. So darf Vincenz keine Geschenke entgegennehmen. Überhaupt unterscheide sich der Geburtstag – bis auf den Kuchen – nicht von einem normalen U-Haft-Tag.
Ob Vincenz auch wirklich einen Kuchen bestellt hat und welchen er gewählt hat, will das Amt für Justizvollzug nicht bekannt geben.
Unangenehme U-Haft
Die Untersuchungshaft steht in der Schweiz im Ruf, deutlich unangenehmer zu sein als die tatsächliche Haftzeit, die Vincenz nach einem allfälligen Urteil absitzen müsste. Sowohl für ihn als auch für Ex-Aduno-CEO Beat Stocker, der ebenfalls in U-Haft sitzt, gilt die Unschuldsvermutung.
Wie der SonntagsBlick im März ausführte, ist die Kommunikation auf ein absolutes Minimum beschränkt. Telefonieren ist verboten. Besucher darf er nur hinter einer Trennscheibe empfangen. Die Behörden lesen die Post, halten sie wenn nötig sogar zurück.
Normalerweise dauert die U-Haft drei Monate – bei Bedarf kann sie das Zwangsmassnahmengericht aber auch verlängern. Die ersten drei Monate werden im Fall Vincenz Anfang Juni verstrichen sein.