Die Regeln sind seit 2010 klar. Und sie nerven Reisende noch immer, weil sie einiges an Planung erfordern. Flüssige und gelartige Produkte dürfen im Handgepäck nur in kleinen Behältern von höchstens 100 ml Fassungsvermögen transportiert werden. Dazu müssen alle Behälter in einem transparenten Plastikbeutel (höchstens 1 Liter Fassungsvermögen) verpackt sein.
Es ist nur ein Beutel pro Person erlaubt, der bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden muss. Und das, obwohl sich Experten seit Jahren einig sind, dass diese strikten Regeln nichts gegen Anschläge bringen.
Nun könnten wir bald das Ende der Flüssigkeitsverbote an Flughäfen erleben. Laut einem Bericht von CNN wird das durch technologische Fortschritte beim Scannen von Taschen erlaubt. Die Folge: Passagiere können wohl schon bald wieder grössere Mengen an Flüssigkeiten mit an Bord nehmen.
Hochmoderne Scanner-Systeme
Die Revolution geschieht am irischen Flughafen Shannon, der 1942 eröffnet wurde. Dort wird dieser Tage ein neues, hochmodernes CT-Scan-Sicherheitssystem getestet. Der Clou: Das System würde es Passagieren ermöglichen, ihre elektronischen Geräte und Flüssigkeiten in ihren Taschen zu lassen, wenn sie die Sicherheitskontrolle passieren.
Positiver Nebeneffekt: Die Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen werden mit dem neuen System halbiert. Auch an weiteren, grösseren Flughäfen wie London Heathrow, New York JFK und Amsterdam Schiphol finden Tests mit ähnlicher Technologie statt. Das Feedback ist auch dort durchwegs positiv. Sowohl von Reisenden, als auch von Zöllnern.
469 neue Geräte gekauft
Bald schon dürfte sich der neue Sicherheitsstandard durchsetzen. Laut dem Bericht von CNN hat Analogic, eine US-Firma, die sich auf die Sicherheit auf Flügen spezialisiert hat, zwei Aufträge im Gesamtwert von bis zu 781 Millionen Dollar für die Beschaffung und Wartung von bis zu 469 neuen Röntgensystemen erhalten. Sie sollen in den USA noch diesen Sommer in Betrieb genommen werden. Dann dürfte bald Schluss sein mit der lästigen 100-Milliliter-Regel. (pbe)