Dachfenster, Pizza-Ofen, Pool
Was Hausbesitzer ohne Genehmigung bauen dürfen – und was nicht

Ein Dachfenster oder ein kleines Gartenhaus: In der Schweiz brauchen Hausbesitzer auch für kleine Heimwerkerprojekte eine Baubewilligung. Blick verrät, was ohne Genehmigung möglich ist – und was nicht.
Publiziert: 26.06.2024 um 00:02 Uhr
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Aktualisiert: 26.06.2024 um 16:24 Uhr
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Was dürfen Heimwerker ohne Genehmigung bauen? Und wofür brauchen sie eine Baubewilligung?
Foto: plainpicture/Blend Images/Steve Smith
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Was dürfen Heimwerker ohne Genehmigung bauen? Und wofür brauchen sie eine Baubewilligung?
Foto: plainpicture/Blend Images/Steve Smith
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Dorothea VollenweiderRedaktorin Wirtschaft

Das kleine Gartenhaus gibt es im Baumarkt fix fertig zum Mitnehmen – doch dürfen Eigenheimbesitzer das überhaupt ohne eine Bewilligung im Garten aufstellen? Und hat die Gemeinde ein Wörtchen mitzureden, wenn Heimwerker in Eigenregie eine Wand im Haus durchbrechen?

Die genauen Regeln unterscheiden sich in der Schweiz von Kanton zu Kanton, doch eines gilt fürs ganze Land: Ohne eine Baubewilligung dürfen Eigenheimbesitzer nur Änderungen im kosmetischen Bereich vornehmen. Blick verrät, was auch ohne eine Genehmigung möglich ist und was nicht. Wer bezüglich eines Bauprojekts unsicher ist, kann sich an die lokalen Baubehörden wenden.

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