Öffnet die Post am Zoll ein Paket aus dem Ausland, muss der Empfänger in der Schweiz eine zufällige Gebühr von 13 Franken bezahlen. Auch dann, wenn der Inhalt korrekt angegeben ist oder es von Zoll und Mehrwertsteuer befreit ist.
Wer nicht bezahlt, bekommt die Sendung nicht. Das nervt nicht nur Päckli-Kunden: Der Obwaldner CVP-Ständerat Erich Ettlin (53) verlangt vom Bundesrat in einer Motion die Anpassung des Zollgesetzes. Sein Anliegen: Personen, deren Päckli vom Zoll geöffnet wurde, sollen die 13 Franken vom Bund wieder zurückerhalten. „Die heutige Regelung ist willkürlich und unfair“, sagt er zu BLICK.
Es könne nicht sein, dass eine Onlinekunde, dessen Paket im Rahmen einer Stichprobe vom Zoll geöffnet wurde, die Kosten dafür tragen müsse. „Das ist wie Lotto spielen, nur umgekehrt“, sagt er. „Der Konsument muss für die Zollkontrolle bezahlen, auch wenn er alles korrekt gemacht hat. Das darf nicht sein“, sagt Ettlin.
Angst, damit ein bürokratisches Ungetüm zu schaffen, hat er nicht. „Da wird man eine unkomplizierte, technische Lösung finden, die niemanden davon abhält, die 13 Franken zurückzufordern“, so Ettlin. Er denkt an eine Homepage, auf der man die Nummer des kontrollierten Paketes eingibt. Und das Geld dann auf sein Konto überwiesen bekommt.
Auch Preisüberwacher Stefan Meierhans (47) kritisiert die Päckli-Gebühr. Die Verzollung sei eine klassische staatliche Aufgabe. „Diese Aufwendungen müsste letztlich der Staat übernehmen“, sagte er zu BLICK. Wenn man mit dem Auto über die Grenze fahre, müsse ja schliesslich auch keiner fünf Franken ins Kässeli stecken, um den Lohn des Zöllners zu zahlen.
Die Post überprüft im Auftrag des Zolls Pakete aus dem Ausland. Früher öffnete die Zollverwaltung diese gratis. Wegen Sparmassnahmen wurde der Service an die Post ausgelagert. Diese wälzt die Kosten den Endkunden über, weil sie laut Gesetz die 13 Franken dem Zoll nicht verrechnen dürfe, sagt ein Sprecher.