Gesetzliche Grundlagen
Ständerat verlangt gesetzliche Grundlage für Tracing- und Warn-App

Die Nutzung einer Corona-Warn- und Tracing-App soll freiwillig sein und auf gesetzlichen Grundlagen beruhen. Der Ständerat hat dazu eine Motion gutgeheissen. Im Nationalrat ist ein gleich lautender Vorstoss hängig.
Publiziert: 04.05.2020 um 21:23 Uhr
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Aktualisiert: 05.05.2020 um 09:20 Uhr
Armeeangehörige testen die Corona-Warn-App DP-3T. Der Ständerat fordert gesetzliche Grundlagen für die App und Mitsprache für das Parlament. (Archivbild)
Foto: LAURENT GILLIERON

Der Ständerat sagte am Montagabend mit 32 zu 10 Stimmen Ja zur Motion seiner Staatspolitische Kommission (SPK). Der Vorstoss verlangt, dass nur technische Lösungen zugelassen werden sollen, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern. Bei den gesetzlichen Grundlagen für die App soll das Parlament mitreden können.

So genannte Contact-Tracing-Apps sind ein Teil der Strategie des Bundesrats zur Eindämmung des Coronavirus. Eine Schweizer Lösung steht kurz vor der Lancierung. Die App DP-3T, die von den beiden ETH mitentwickelt wird, soll bis zum 11. Mai fertiggestellt werden.

Forscher der ETH

Das Kürzel DP-3T steht für Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing. Es handelt sich um ein Projekt eines internationalen Kollektivs, an dem auch Forscher der beiden ETH beteiligt sind.

Diese App verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist und informiert die Betroffenen, dass sie sich eventuell infiziert haben. Das System setzt auf dezentrale Speicherung von Daten.

Der Bundesrat lehnt die Motionen ab. Die Forderungen der Dezentralität und Anonymität seien schon systembedingt erfüllt, hielt er in seiner Stellungnahme fest. Da es sich bei der App zudem um ein freiwilliges digitales Hilfsmittel für Massnahmen gemäss Epidemiengesetz handle, bestehe die erforderliche gesetzliche Grundlage bereits. Eine Notverordnung sei weder notwendig noch vorgesehen.

Kontakte aufspüren

Bei einer Annahme der Motion könnte die geforderte Gesetzesgrundlage innert Tagen bis Wochen vorgelegt werden, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Rat. In einer späteren Phase der Pandemie könnte die App ein wichtiges Instrument sein, um Kontakte aufzuspüren, neben dem herkömmlichen Contact Tracing.

Im Nationalrat steht am (morgigen) Dienstag ein gleich lautender Vorstoss auf der Traktandenliste. (SDA)

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