Diese verlangt, dass Kundinnen und Kunden ihre Forderungen gegenüber Reisebüros und Veranstaltern erst ab Oktober wieder geltend machen können. Der Aufschub soll den Unternehmen erlauben, Rückerstattungen erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels erhalten haben.
Sonst drohe diesen rasch der Konkurs, sagte Kommissionssprecher Vincent Maitre (CVP/GE). Christa Markwalder (FDP/BE) gab zu bedenken, dass in dem Fall die Kunden auch nicht mehr zu ihrem Geld kämen. Ein Rechtsstillstand sei im Interesse von allen Beteiligten.
Aufschub bis Ende September
Für andere Forderungen - zum Beispiel Mieten oder Löhne - gilt der Aufschub nicht. Bis zum 19. April galt ein allgemeiner Rechtsstillstand im Betreibungswesen. Der Bundesrat hat diese Betreibungsferien nicht verlängert, um die Zahlungsmoral nicht zu schwächen. Der Nationalrat gewährt der Reisebranche nun aber einen exklusiven Aufschub bis zum 30. September 2020.
Der Bundesrat unterstützte die Motion. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter geht es um bis zu 500 Millionen Franken. Ohne Zahlungsaufschub drohe eine flächendeckende Konkurswelle, sagte sie.
Airlines müssen Flüge erstatten
Die Reisebüros profitieren neben dem Zahlungsaufschub von einem weiteren Privileg: National- und Ständerat haben im Rahmen der Nachtragskredite beschlossen, dass Airlines, die vom Bund unterstützt werden, diesen das Geld für nicht durchgeführte Flüge bis zum 30. September erstatten müssen.
Der Ständerat berät im Anschluss über die Motion zum Zahlungsaufschub. Seine Rechtskommission beantragt, den Vorstoss anzunehmen. (SDA)