Konkret hat das Institut BAK Economics seine Vorhersage für das laufende Jahr massiv gesenkt. Es erwartet nun eine Schrumpfung des Bruttoinlandprodukts um 2,5 Prozent. Bisher war es von einem Wachstum von 1,3 Prozent ausgegangen.
Deutlich pessimistischer geworden sind auch die Ökonomen der Grossbank UBS, die noch vor knapp zwei Wochen ein Wachstum von 0,7 Prozent vorhergesagt hatten. Sie erwarten nun im laufenden Jahr im besten Fall einen BIP-Rückgang von 1,3 Prozent, halten aber eine Schrumpfung um bis zu 3 Prozent für noch realistischer.
Zuvor hatten schon andere Institute ihre Prognosen gekappt. So hatten bereits die Ökonomen des Bundes, der Nationalbank, der Credit Suisse und von Raiffeisen für 2020 ein rückläufiges Wachstum in Aussicht gestellt.
Unsicherheiten bleiben bestehen
Wie schon alle anderen Institute betonen auch BAK Economics und die UBS die hohe Unsicherheit der Vorhersage: «Wir sind uns bewusst, dass sich die Lage in zwei Wochen ganz anders präsentieren kann», schreiben etwa die UBS-Experten.
Sicher sind sie sich aber vorderhand, dass die Pandemie zu einem starken Einbruch des Schweizer Wachstums im ersten Halbjahr führen wird. Entscheidend für die Prognose sei dann, wann die Corona-Massnahmen wieder aufgehoben werden.
Bei BAK Economics ist wegen der Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Pandemie von einer «Vollbremsung» die Rede. Eine schwere Rezession sei daher nicht mehr zu vermeiden.
Schnelle Erholung
BAK Economics und UBS erwarten aber beide, dass sich die Wirtschaft nach der Pandemie rasch erholen wird. Die UBS geht für 2021 von einer Wachstumsrate von 2,0 bis 2,2 Prozent aus, BAK Economics sogar von 4,3 Prozent.
Entscheidend für eine Erholung sei jedoch, so die UBS-Ökonomen, dass es weder zu einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit noch zu einer Pleitewelle kommt. In einem solchen Fall wäre die Erholung gefährdet, was zu einer länger andauernden Wirtschaftskrise führen könnte.
Eine solche Krise verhindern könne «eine starke Reaktion» der Fiskalpolitik, so die Experten der Grossbank. Laut ihren Berechnungen liege dabei eine Erhöhung der Schuldenquote um 20 Prozent oder 145 Milliarden Franken drin, ohne dass eine Bonitätseinbusse (AAA-Status) in Kauf genommen werden müsste. (SDA)
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
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Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
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Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
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Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
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Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
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